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Direktversicherung: Das Warten auf die Rückzahlung

15.03.2011 - von M.F.

Wann erhalten diejenigen, die bei einer Direktversicherung den Vertrag vom Arbeitnehmer übernommen haben, von den Krankenkassen ihr Geld zurück? Auf diese spannende Frage versucht ein Mitglied der Siemensbetriebskrankenkasse seit dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Antwort zu erhalten.

Vielleicht sollten die Betroffenen sich zusammentun, und Ihre Forderungen als Inkassoaufträge dem Zoll übergeben, so á la DAK, die das gerade bei ausstehenden Zusatzbeiträgen praktiziert. Dazu ist Folgendes nötig: 1. Inkassoverfahren bei der Krankenversicherung einleiten. 2. Die Verfahrenskosten gehen selbstverständlich zu Lasten der Krankenkassen. Für Mahnschreiben oder Anrufe hat der Gesetzgeber immerhin eine Pauschale in Höhe von mindestens 20 Euro vorgesehen. (Was für die Mitglieder der Krankenkassen gilt, wenn sie Schulden haben, gilt ja wohl auch im umgekehrten Fall, wenn die Krankenkassen bei den Mitgliedern Schulden haben.) 3. Auch die Hauptzollämter, die von den Mitgliedern mit der Rückholung ihrer Beiträge beauftragt werden, stellen ihren Aufwand den Krankenkassen in Rechnung.


Weil von der Krankenkasse bisher keine Information über die Rückzahlung gekommen ist, fragte am 18.2.2011 das Mitglied der Siemens Betriebskrankenkasse beim GKV-Spitzenverband wegen der Umsetzung des Urteils zur Direktversicherung nach (sprich Erstattung von Beiträgen):
"Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 6. September 2010 1 BvR 739/08 Beschluss vom 28. September 2010 1 BvR 1660/08
Gibt es in der Angelegenheit der gemischten Direktversicherung (Übernahme des Versicherungsvertrages durch den Arbeitnehmer) bereits einen Beschluss? Ich denke, der Betroffene hat ein Anrecht darauf, seine Beiträge zeitnah zurückerstattet zu bekommen und nicht erst nach einigen Jahren."

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Der GKV-Spitzenverband teilte auf diese Anfrage am8.3.2011 mit: Der GKV-Spitzenverband vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu den Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes gehört im Wesentlichen, die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen sowie in grundsätzlichen Rechtsfragen Entscheidungen zum Beitrags- und Meldeverfahren und zur einheitlichen Erhebung der Beiträge zu treffen. Die individuelle Beratung von Versicherten/Bürgern in Angelegenheiten des Versicherungs-, Beitrags- und Melderechts sowie einzelfallbezogene Entscheidungen gehören hingegen zum Aufgabenspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu Ihrer E-Mail nicht konkret Stellung nehmen.

Anfang Dezember 2010 haben wir den Krankenkassen mit Rundschreiben empfohlen, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - ungeachtet der Zurückverweisung des Verfahrens an das Bundessozialgericht - umzusetzen, soweit es Versorgungsleistungen aus einer Direktversicherung betrifft. Nachfolgend haben die Krankenkassen weitere Informationen für die Regulierung der entsprechenden Vorgänge erhalten. Wir bitten Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Krankenkasse zu wenden, die über Ihren Antrag entscheiden wird.
Mit freundlichen Grüßen
...
GKV-Spitzenverband
Abteilung Systemfragen
Mittelstraße 51
10117 Berlin
Web: www.gkv-spitzenverband.de

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Im Januar 2011 hatte die Siemens Betriebskrankenkasse einem Mitglied die Neuberechnung des Krankenkassenbeitrags für 2011 mitgeteilt. Von den Rückzahlungen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfolgen müssen, war in dem Schreiben jedoch mit keinem Wort die Rede. Das Mitglied fürchtet, "wenn es um die Rückzahlung von Beiträgen geht, wird der Spitzenverband keine Eile haben, die Angelegenheit zeitnah für die Betroffenen zu regeln.

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Die Siemens Betriebskrankenkasse teilte dem Büro gegen Altersdiskriminierung am [b]21.11.2010 mit:[/b]
... Wir sind gerade mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen im Gespräch, um eine einheitliche Aussage und Regelung zu erzielen. Das sollte möglichst rasch erfolgen, zugleich aber auch zuverlässig – nichts wäre verwirrender als alle zwei Wochen eine neue Aussage gegenüber den Bürgern.
Sobald wir Ihnen etwas liefern können, melden wir uns.
Wir sind ebenfalls daran interessiert, dass die Betroffenen erfahren, wie die Krankenkassen nun agieren können.
Freundliche Grüße
Unternehmenskommunikation
SBK

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Danach war Funkstille. Bis heute.

Link: Direktversicherung: Teilerfolg beim Verfassungsgericht…
Quelle: Mails an die Redaktion