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AGG-Verstoß: GarderobenmitarbeiterInnen 20-30 Jahre

27.09.2010 - von R.R.

In der September-Ausgabe der Berliner Zeitung Siegessäule (Seite 70) gibt es eine Stellenanzeige von "Partyworks" für GarderobenmitarbeiterInnen, die eine Altersbeschränkung enthält. Dort heißt es, gesucht seien:

"KollegInnen bevorzugt im Alter von 20 bis 30 Jahren".

Was halten Sie davon? Aus meiner Sicht ist eine solche Formulierung (auch im schwul-lesbischen Bereich) ein klarer Fall von Diskriminierung.

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Siehe dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts unter: Link und die erfolgreiche Gegenwehr nach einer Altersdiskriminierung unter: Link

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2777
Quelle: Mail an die Redaktion