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Antidiskriminierungsstelle: Datenerfassung vorantreiben

13.09.2010 - von ADS

Antidiskriminierungsstelle des Bundes will das Vorhaben einer einheitlichen Datenerfassung zu Diskriminierung vorantreiben

Wer ist in Deutschland von Diskriminierung betroffen? Wie oft kommen Beratungsanfragen? Zu welchen Merkmalen kommen sie? Um grundlegende Fragen wie diese zu klären, will die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eine gemeinsame und einheitliche Datenerfassung zu Diskriminierungsfällen vorantreiben. Die Leiterin der ADS, Christine Lüders, sagte am Freitag in Berlin: „Wir brauchen dringend eine verbesserte Datenlage zur Diskriminierung. Das ist inzwischen bei allen relevanten Akteuren unbestritten und daher ein wichtiges Ziel in der Arbeit der ADS. Wir wollen eine Stelle schaffen, die eine solche einheitliche und anonymisierte Datenerfassung realisiert.“ Derzeit werden Daten zu Diskriminierungen bei den unterschiedlichen Akteuren in unterschiedlicher Form erhoben.

Die Entwicklung einer einheitlichen Datenerhebung werde in engem Dialog mit den zahlreichen Beratungsstellen in Deutschland geschehen, kündigte Lüders an. Sie fügte hinzu: „Wir hoffen alle beteiligten Stellen davon überzeugen zu können, dass eine einheitliche Datenerhebung notwendig ist. Als möglichen Nachweis vor Gericht oder auch in der Forschung brauchen wir dringend einheitliche und verlässliche Daten“, unterstrich Lüders.

Die ADS hatte im November 2009 zu einem ersten Fachgespräch hierzu eingeladen. An der Tagung "Standardisierte Datenerhebung zum Nachweis von Diskriminierung!?" in Berlin nahmen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von städtischen und freien Antidiskriminierungsbüros, Betroffenenorganisationen, staatlichen Institutionen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler teil. Die Dokumentation des Fachgespräches ist ebenso wie weitere Informationen zur Arbeit der ADS auf der Homepage www.antidiskriminierungsstelle.de abrufbar.

Die im November 2009 diskutierten Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten flossen zudem in eine wissenschaftliche Studie ein, die jetzt von der ADS vorgelegt wurde. Diese ist ebenfalls unter www.antidiskriminierungsstelle.de abrufbar. Die Analyse untersucht Lösungsansätze und Realisierungsmöglichkeiten einer einheitlichen Datenerhebung und nimmt Bezug auf Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Kategorienbildungen. „Die Ergebnisse der Expertise unterstreichen unsere Forderung nach einheitlicher Datenerfassung“, betonte Lüders. Die Analyse soll nun bei einer Folgeveranstaltung am 28. September in Berlin diskutiert werden.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes war mit Inkrafttreten des AGG im August 2006 errichtet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Link: Büro gegen Altersdiskriminierung: Einziger Anbieter explizierter Beratung bei Altersdiskriminierung
Quelle: PM ADS