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+ AOK Bremen gestattet Zweitmeinung eines Arztes

13.09.2010 - von Durchblick

Ein Angebot, das Schule machen sollte! Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet für ihre Versicherten die Aktion "AOK DUO" an.

Bei schweren Erkrankungen, die erstmalig auftreten und lebensverändernde Diagnosen ergeben, dürfen AOK-Versicherte kostenlos die Zweitmeinung eines Arztes einholen.

Das gilt bei • angeborener Fehlbildung bei Kindern, • Herz-Kreislauferkrankungen mit OP-Indikation,• Krebserkrankungen bei Kindern und Erwachsenen,• Asthma bronchiale bei Kindern,• Nierenerkrankungen bei notwendiger Dialyse.

Die AOK Bremen/Bremerhaven kooperiert dazu mit Chefärzten und Oberärzten verschiedener Kliniken sowie mit niedergelassenen Spezialisten und vermittelt kurzfristige
Termine.

Weitere Informationen unter: AOK, Telefon: 0421-1761-0.

Link: Bundessozialgericht: AOK Hessen muss zahlen
Quelle: Durchblick 128, September 2010

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