27.07.2010
„Wer Bafög bekommt, hat weniger Anspruch auf Hartz IV. Das sei ganz in Ordnung, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch (21. Juni 2010) veröffentlichten Beschluss.
Laut Bundesverfassungsgericht ist es nicht zu beanstanden, wenn die Ausbildungsförderung bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt wird. Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen. (Aktenzeichen: 1 BvR 2556/09)
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