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Zwangsentmündigung abschaffen!

Österreich - 19.07.2010 - von Christine Götz, Initiative proEthos Silvester Hawle, Initiative zur Wiederherstellung öffentlicher Sicherheit

In den letzten Jahren häufen sich Beschwerden von Opfern hiesiger Justizwillkür, welche vor allem von diversen Gerichten und Behörden ausgeübt wird, insbesondere in den Bereichen der Kinderpflegschaft und der so genannten Sach-Walterschaft. Bei den Opfern handelt es sich weitgehend wehrlose oder wehrlos gemachte, unbescholtene BürgerInnen dieses Landes, seien dies nun Kinder, ältere oder auch behinderte Menschen.

Es handelt sich dabei aber auch um in einem Rechtsstreit befindliche Personen und deren mit-betroffenen und mitgefährdeten Angehörige, deren Zahl lt. Statistischem Zentralamt in die Hunderttausende geht (allein Besachwaltete gab es lt. Statistischem Jahrbuch 2009 bereits Ende 2007 österreichweit über 136.000, jährlich kommen 8-10.000 hinzu!). Viele von ihnen haben auf Grund der in den meisten Fällen nicht erfolgten Hilfeleistung insbesondere auch seitens der Staatsanwaltschaft resigniert und aufgegeben.

Jene Opfer, die weiter um ihre in einem 'demokratischen Rechtsstaat' selbstverständlich sein sollenden Grund- und Bürgerrechte sowie auch um die Rechte ihrer schwächeren Mitgeschöpfe kämpfen, sehen sich verstärkt mit Angriffen einer zunehmend unsauber agierenden Justiz konfrontiert.

Immer wieder müssen Recht suchende BürgerInnen hierzulande damit rechnen, mit Methoden wie z. B. Zwangsentmündigung unter Zuhilfenahme fragwürdiger, unter Willensbruch und Zwangsgewalt getätigter psychiatrischer Gutachten eingeschüchtert und mundtot gemacht zu werden.

Mitunter kann es passieren, dass das Verhalten einer Person, welche sich ungerecht behandelt fühlt und dadurch bedingte natürliche Emotionen zeigt, auf Grund dessen umgehend pathologisiert wird. Aber auch wenn sie keine Emotionen zeigt, werden nicht selten diverse weitgehend unüberprüfte Behauptungen getätigt, um jene Person z. B. mit Zwangsentmündigung zu bedrohen, worüber immer wieder insbesondere im Justizministerium diverse Beschwerden einlangen.

Wenn sich das Instrument der Zwangsentmündigung nicht benützen lässt, werden mitunter auch diverse Paragrafen ('Anti-Terror-Paragraf', Paragraf über das Verbot der Veröffentlichung gerichtlicher Vorgänge, ... ) dazu missbraucht, zivilcouragierte Personen oder Personengruppen zu kriminalisieren und möglichst ins Abseits zu drängen. Es kann doch nicht sein, dass unbescholtene BürgerInnen aus einem Land, welches immerhin die Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten verurteilt, auf Grund der ihnen widerfahrenen Menschenrechtsverletzungen flüchten müssen, wie dies in letzter Zeit wiederholt vorgekommen ist!

Wir fordern daher die Verantwortlichen aus Politik und Justiz zum wiederholten Male auf, endlich und unverzüglich dafür zu sorgen, dass die Personenrechte sowie der freie Wille unbescholtener BürgerInnen in unserem Land respektiert werden!!

Da sich offensichtlich viel zu wenige Amtspersonen an diverse öffentlich getätigte Erklärungen (z. B. 'Ethikerklärung' der Österreichischen Richtervereinigung) halten, wird dies nur zu erreichen sein, indem man diverse Verbrechen gegen Menschenrechte, Willensfreiheit, Sicherheit und Privatsphäre unbescholtener BürgerInnen endlich als das verurteilt und ahndet, was sie sind!

Christine Götz, Initiative proEthos
Silvester Hawle, Initiative zur Wiederherstellung öffentlicher Sicherheit

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Volksanwältin hat Justiz im Blickfeld
Eine Frau in Niederösterreich musste sechs Jahre warten, bis das Arbeits- und Sozialgericht über ihre Klage auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension entschieden hatte – im ersten Rechtsgang. Dreizehneinhalb Monate wartete ein Antragsteller – auf einen Bescheid des Justizministeriums auf Auskunftsverweigerung in einer bestimmten Sache. Eineinhalb Jahre 'ruhte' ein Akt beim Obersten Gerichtshof, bis über einen Revisi-
onsantrag eines Klägers aus Salzburg gegen ein Urteil in einem arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren entschieden war. Solche Fristenläufe würden nicht dazu beitragen, das Vertrauen der rechtsuchenden Bevölke-
rung in eine gut funktionierende Justiz zu fördern, hält Volksanwältin Gertrude Brinek, zuständig für den Bereich 'Justiz und Strafvollzug', im Jahresbericht 2009 über die Kontrolltätigkeit fest.

Im Berichtsjahr wurden 756 Beschwerden gegen die Justiz an die Volksanwaltschaft (VA) gerichtet. ( ... ) Etwa zehn Prozent der Beschwerden betrafen 2009 den Bereich der Sachwalterschaft – Tendenz steigend. ( ... ) Man müsse das Sachwalterrecht weiter entwickeln, fordert Brinek. Ein gerütteltes Maß an Tadel bekommen die Staatsanwaltschaften ab: Staatsanwälte, die bestimmte Strafverfahren entgegen der Geschäftsverteilung – und entgegen der gebotenen Objektivität – 'an sich ziehen'; mangelnde Wahrnehmung von Informationspflichten gegenüber Betroffenen; Einstellungen von Verfahren mangels 'Aussicht' auf Rechtshilfe durch gewisse Staaten usw. ( ... ) (Salzburger Nachrichten, 20. 4. ´10)

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Ämter veranlassen immer schneller Entmündigungen
Seit den 90er-Jahren explodiert in Österreich die Zahl der Menschen, die einen Sachwalter haben. ( ... ) Die Bestellung eines Sachwalters ist ein dramatischer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Integrität, auch wenn es den alten Justizbegriff 'Entmündigung' nicht mehr gibt. Auch Klientenvertreter schlagen Alarm: Zu leichtfertig und schnell werde in Österreich der Geisteszustand eines Menschen überprüft. Es trifft überwiegend Senioren – zwei Drittel der Betroffenen sind über 60 –, Patienten, störrische Schuldner, Obdachlose und Sonderlinge, Menschen, die Widerstand gegen Gerichte leisten oder auch junge Erwachsene in schweren Lebenskrisen.

Als Anreger sind zu zwei Dritteln Behörden, Krankenhäuser und Einrichtungen auszumachen. In Wien gibt es bereits Kanzleien, die bis zu 700 Entmündigte „vertreten“.

Dass das 'Sachwaltern', wie der Volksmund sagt, ein Geschäft geworden ist, zeigen Auswüchse wie in Wien. Dort gibt es Kanzleien, die 500 bis 700 Klienten vertreten. Der Salzburger Sachwalter Norbert Krammer nennt das 'Massenentmündigung': 'Das ist das Phänomen Lainz, wo hunderte Menschen einen fremden Rechtsvormund haben', meint der Leiter des klientenorientierten Sachwalter-VertretungsNetzes. (Salzburger Fenster, 12/07)

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Umstrittener Gutachter wirft das Handtuch
Linz. Wegen schweren Betrugs und Beweisfälschung ermitteln Justiz und Linzer Kriminalpolizei gegen einen gerichtlich beeideten Psychologie-Sachverständigen aus Salzburg. ( ...) Der Psychologe, für den die Unschuldsvermutung gilt, tritt seit Jahren als Gutachter in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren in Salzburg und Oberösterreich auf. Der Sachverständige wurde von zahlreichen Betroffenen angezeigt, die OÖN berichteten. In einem 30-Seiten-Bericht hegt die Linzer Kripo den Verdacht, der Akademiker habe sich durch seine Gutachten illegal bereichert, indem er psychologische Testverfahren verrechnet habe, die er nie angewendet haben soll.

Zudem soll er streng genormte MMPI-Psycho-Tests verfälscht haben, sodass bei betroffenen Elternteilen krankhafte Werte herauskamen. Außerdem wird dem Gutachter vorgeworfen, durch fixe Textbausteine „Fließband“-Expertisen zu erstellen. ( ... )

Zur Sprache kamen beim Verhör auch die mutmaßlich überhöhten Honorarnoten. Ein deutscher Experte sagt, der Zeitaufwand für jene Tests, die der Sachverständige in seinen Gutachten anführte und verrechnete, betrage fünf Stunden. Klienten geben aber an, nur etwa eine Stunde in der Praxis des Akademikers gewesen zu sein. (Oberösterreichische Nachrichten, 2. 12. ´09)

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Scharfe Kritik an der Tätigkeit eines Sachwalters und des zuständigen Pflegschaftsgerichts übt eine Biologiestudentin in der Sendung 'Bürgeranwalt’.
Durch das Zusammenspiel von Richterinnen und Richtern und dem als Sachwalter bestellten Rechtsanwalt seien ihrem inzwischen verstorbenen Vater und damit auch ihr zahlreiche Nachteile sowie ein großer Vermögensschaden entstanden, klagt sie. Er habe sich um den an Alzheimer erkrankten Vater kaum gekümmert und verlange jetzt trotzdem noch mehr als 58.000 Euro. Die 21-jährige Tochter ärgert dabei besonders, dass sie keinerlei Kontrollmöglichkeit hat, weil ihr vom Gericht auch noch die Akteneinsicht verwehrt wird. (ORF, 6. 12. ´08)

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Untreue: Sachwalter in Graz verurteilt.
145.000 Euro wurden an 87-jähriger Grazerin 'schwarz' vorbeigeschleust. Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Ein übles Verbrechen hat am Dienstag Hofrat Karl Buchgraber im Straflandesgericht Graz mit zwei Schuldsprüchen wegen Untreue beendet: Ein Kaufmann und ein Sachwalter wurden schuldig gesprochen, eine 87-jäh-rige Grazerin bei einem Hausverkauf um 145.000 Euro betrogen zu haben. ( ... ) Der Sachwalter wurde zu 18 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt, der Kaufmann bekam 15 Monate Haft - davon zehn bedingt. Als erschwerend wertete der Richter, dass dieser Sachwalter seine 'Vertrauensstellung besonders missbraucht hat'. (Kleine Zeitung, 11. 11. ´08)

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'In Wien gibt es einen Anwalt B., der verdient als Sachwalter mehr als ein Universitätsprofessor. Er hat gerade eine Wienerin, die auf der Flucht vor ihm seit 14 Jahren in Frankreich lebt, in Wien in Invalidenpension geschickt, um davon 10% zu kassieren, während die gute Frau, deren Universitätskarriere schief gelaufen ist, die aber weiterhin Kongresse abklappert, in Frankreich zum dritten mal umstudiert, diesmal auf Jura, Teile davon in Deutschland. Die Wiener Justiz ist mirakulös, in Lourdes werden Invalide geheilt, in Wien Gesunde zu Invaliden gemacht, damit Sachwalter ein fettes Einkommen haben. Daher sind Anwälte nie arbeitslos.' (RechtsanwaltNews, 6. 7. ´08)

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Die Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé sowie die Volksanwälte Mag. Stadler und Dr. Brinek, bei welchen unzählige Beschwerden über Sachwalterschaften eingingen, machten in den letzten Jahren immer wieder insbesondere auch das Justizministerium auf die gravierenden Missstände und die oftmals missbräuchliche Anwendung der Sachwalterschaft aufmerksam: '( ... ) Kritisiert wird von Partik-Pablé, dass die Entschädigung des Sachwalters nicht mit einem Fixbetrag festgeschrieben wird. Derzeit hängt dies vom Vermögen ab. >Dadurch ist der Sachwalter nicht interessiert, dass der Betroffene sein Vermögen verbraucht<, erläutert die Abgeordnete.' (Wien, kobinet, 14. 1. ´06)

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Endlich die Zwangsentmündigung abschaffen!
Betroffene, die einerseits mit inquisitorisch-psychiatrischen Mitteln unter Geständniszwang gesetzt werden, sich selber als angeblich 'psychisch Kranke' und 'defizitär' zu verleumden, werden andererseits dadurch, dass nun das Wort 'Betreuung' verwendet wird, hinterlistig getäuscht.

Gutgläubig vermuten sie, Betreuung hätte irgendetwas mit 'Treue' des Betreuers zu dem Betreuten zu tun, aber tatsächlich ist es eine jedes Vertrauen zerstörende Veruntreuung zugunsten des Staates und seines grausamen Strafregimes, begangen an seinen ärmsten Bürgern bzw. der kalten Enteignung und Entrechtung vermögenderer Dissidenten. ( ... ) Es gibt nur eine einzige Reform des 'Betreuungs'rechts: Seine völlige Abschaffung! (Auszug aus einer Stellungnahme des Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V. vom 5. 3. ´03)

Link: Hilflos gegen Zwangsentmündigung der Eltern
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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