22.06.2010 - von Dr. M. Stoltz
Öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Modernisierungsgesetz oder GMG) vom 14. Nov. 2003 dahingehend korrigiert wird, dass Altverträge nicht betroffen sind. Damit wäre für vor dem 01.01.2004 abgeschlossene Direktversicherungsverträge das Rechtsschutzprinzip wieder hergestellt und der rückwirkende Eingriff in diese öffentlich-rechtlichen Versicherungsverhältnisse ausgeschlossen.
Das GMG ist vom Bundestag verabschiedet worden, ohne dass zwei Rechtsstaatsprinzipien eingehalten worden sind. Die hier zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beziehen sich auf die BVerfG-Entscheidung vom 07.04.2008, eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen:
Wenn ein „schützwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der Beitragsfreiheit angesichts der wiederholten Änderungen hinsichtlich der Beitragspflicht von Renten- und Versorgungseinkünften in der Vergangenheit“ nicht hat entstehen können, ist dies eine „Auslegung“ ohne nachvollziehbaren juristischen oder gesetzlichen Hintergrund. Sie ist willkürlich und erzeugt einen ungeheuren Vertrauensverlust bei den Betroffenen.
Die weitere Bemerkung aus der Begründung des BVerfG, dass die Regelung, in „ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis“ einzugreifen, „verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig“ ist, stellt eine Beugung des Grundgesetzes – mit den Grundrechten in den Artikeln 1, 3 und 20 – dar, da die Prinzipien der Bestandswahrung und der Rechtssicherheit nicht gewahrt werden.
In diesem Zusammenhang sind die folgenden Zitate wiederzugeben, die das Rechtsempfinden in unsere Demokratie erschüttern lassen. Während die erste Aussage zynisch und in ihrer Pauschalität haltlos ist, werden die beiden letzten Aussagen rechtlich total ignoriert: Zuerst wird ausgesagt, dass die rückwirkende Erhebung der Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung (verteilt über 10 Jahre) nicht mit einer „grundlegenden Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse im Sinne einer erdrosselnden Wirkung“ verbunden ist. Im Widerspruch dazu heißt es an anderer Stelle: „das ist erheblich“. In einer weiteren Aussage wird konstatiert, dass der Eingriff „zum Nachteil für die betroffenen Versicherten“ umgestaltet worden ist.
Im GMG-Gesetz sollte die rückwirkende Erhebung der Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung aus Direktversicherungen rückgängig gemacht werden. Der unveränderte Fortbestand dieses Gesetzes würde für die betroffenen Versicherten schwerwiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit in unseren Rechtsstaat hinterlassen.
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Bitte unterschreiben Sie diese Mehrfachpetition. Die ID lautet 2-17-15-8272-007356. Schicken Sie das Papier an:
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefax: (030) 227 36053
Geben Sie ausserdem an: Name, Vorname: Vollständige Adresse:
Unterschrift: Datum:
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ACHTUNG:
Die Petition läuft weiter, zumindest ist kein Abschluss bekannt. Vermutlich wird sich der Petitionsausschuss in absehbarer Zeit abschließend auf die letzten Urteile beziehen (BVerfG und BSG). Mit dieser Strategie ist es für ihn leichter, aus der Sache herauszukommen. Es bleibt abzuwarten, was wirklich passiert.
Sollte die Petition abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, sich in der neuen Legislaturperiode erneut mit dem Thema an den Petitionsausschuss zu wenden. Dies würde jedoch einen erkennbaren Sinneswandel in der Einschätzung der Problematk bei einer anderen Regierungskoalition voraussetzen. Ansonsten wären die Erfolgsaussichten natürlich wieder gering.
Helmut Wiesmeth, 23.2.2011
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