23.12.2009 - von W.ST.
Auch ich bin ein Betroffener dieser Gesetzgebung und finde außerdem unverschämt, daß der volle Betrag erhoben wird. Im Gegesatz zum Arbeitsstadium wird hier kein Krankengeld ab der 7. Woche gewährt,jedoch Beiträge erhoben, wie wenn dies bezahlt würde. Ich finde es unverschämt, so ein Gesetz zu billigen, das Freiwillig Versicherte und Beamte begünstigt. Wo bleibt hier die höchst richterliche
Rechtssprechung? Ich bin der Meinung, man sollte mit diesem Thema nicht hinterm Berg halten und die Medien stärker fordern, die ja Fürsprecher der Gerechtigkeit sein wollen. Kämpfen Sie weiter so. Mein Kompliment.
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