08.02.2010 - von R.C.
Der neue Tarifvertrag Hessen für Bedienstete des Landes Hessen (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) verstösst meines Erachtens in Bezug auf die Arbeitszeit bei Personen die sich bereits in ATZ befinden, auch in meinem speziellen Fall gegen § 7 AGG.
Ich bin mit 41 (bzw. 20,5) Std. in den neuen Tarifvertrag übergeleitet worden. Ich befinde mich seit 01.01.2009
in Altersteilzeit, Teilzeitmodell. Da ich vor Beginn, aufgrund einer Höhergruppierung die beamtenrechtlichen Regelegung akzeptieren musste, hatte ich eine Arbeitszeit von 41 Std. lt. neuem Tarifvertrag muss das Tarifpersonal 40 Std. arbeiten. Der Tarifvertrag sieht vor, dass diejenigen, die sich in Altersteilzeit befinden, ihre Stunden nicht mehr ändern können. Sie verbleiben in der alten Regelung, entweder 38,5 od. 41 Stunden. Diese Regelung ist eine klare Benachteiligung einer Gruppe "älterer Mitarbeiter". Ín meinem Fall blicke ich auf über 40 Dienstjahre zurück, deshalb finde ich diese Regelung besonders traurig und demotivierend.
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