29.01.2010 - von baldis
Die bislang in D. geltende Altershöchstgrenze für die Zulassung zur Blutspende ist neu geregelt worden. Wie zuvor in Österreich, wird bei der Beurteilung der Blutspendefähigkeit nun dem "biologischen Alter" ein höheres Gewicht zugestanden. Das Procedere geht nun so: Ab sofort liegt es im Ermessen der Ärzte, eine Zulassung zur Blutspende vom individuellen Gesundheitszustand der spendenwilligen Person abhängig zu machen.
Seit dem 1. Januar 2010 wurden beim DRK-Blutspendedienst West, der zuständig ist für die Rotkreuz-Blutspende in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz die Altersgrenzen für Blutspender wie folgt abgeändert: Neuspender (Erstspender) können bis zum vollendeten 68. Lebensjahr zur ersten Blutspende zugelassen werden. Wiederholungsspender werden bis zum vollendeten 72. Lebensjahr zur Blutspende eingeladen.
Wer gesund ist, kann vom Arzt in individueller Entscheidung aber auch nach dem 72. Geburtstag zur Erstspende zugelassen werden.
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