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Rüstige Rentner gesucht - Altersdiskriminierung?

13.10.2009 - von V.

Auf der Internetseite der Firma Meinl werden am 14.10.2009 in zwei Stellenanzeigen "Rüstige Rentner" gesucht. Die angebotene Gartenarbeit und Pflege von Außenanlagen können aber doch auch jüngere Leute erledigen. Die zuständige IHK Mittelfranken in Nürnberg hat mir auf meine Anfrage rückgemeldet, dass sie mir als Nichtmitglied keine Rechtsauskünfte erteilen darf. Müsste die IHK nicht tätig werden und ihr Mitglied abmahnen?

1. "Rüstige/r Rentner/in
Wir suchen auf 400 Euro Basis eine/n ortsansässige/n, rüstige/n Rentner/in für Gartenarbeit und Pflege der Außenanlage unseres Logistikzentrums in Gutenstetten.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per Post an unsere Personalabteilung oder per Email an personalbuero ...

2. Rüstige/r Rentner/in
Wir suchen auf 400 Euro Basis eine/n ortsansässige/n, rüstige/n Rentner/in für Gartenarbeit und Pflege der Außenanlage unseres Betriebsgeländes in Neustadt/Aisch, An den Herrenbergen 24.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per Post an unsere Personalabteilung oder per Email an personalbuero ...

Natürlich stimmt, dass Arbeit, die RÜSTIGE Rentner/Innen erledigen können, auch von Jüngeren geleistet werden können. Die Frage ist, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch für RentnerInnen gilt, die arbeiten wollen. In den ersten 4 Paragrafen des AGG werden sie nicht erwähnt. In § 5 ist von positiven Maßnahmen die Rede, bei denen eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt sein kann, aber explizit werden RentnerInnen dort auch nicht erwähnt. In § 6 wird bestimmt, was "Beschäftigte" sind. Ein Satz in diesem Paragrafen 6 könnte RentnerInnen beinhalten: "Als Beschäftigte gelten auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist."

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2944
Quelle: Mail an die Redaktion