Belgien - 01.01.2004
In Belgien gilt seit 1983 eine Tarifvereinbarung. Sie verpflichtet Arbeitgeber, bei den Bewerbern um eine Anstellung keine Unterscheidung aufgrund des Alters zu machen. Das Beschäftigungsförderungsgesetz vom 13. Februar 1998 verbietet in Artikel 3 die Festsetzung eines Maximalalters bei Stellenausschreibungen. Das Verbot gilt sowohl für implizite wie auch für explizite Altersgrenzen.
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