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FDP Berlin: Altersgrenzen in Beruf + Ehrenamt abschaffen

30.09.2009 - von FDP-Fraktion

Am 1.9.2009 wurde im Abgeordentenhaus Berlin ein Antrag der Fraktion der FDP eingebracht. Überschrift:
Mehr Teilhabe für Senioren in Beruf und Ehrenamt – Altersbeschränkungen überprüfen!
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, Senioren noch mehr Möglichkeiten zu Teilhabe in Beruf und Ehrenamt einzuräumen, um ihnen so eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und die Chancen des demografischen Wandels zu nutzen.
Dazu sind
1.
alle Altershöchstgrenzen in Gesetzen, Verordnungen des Landes Berlin zu erfassen und kritisch darauf zu untersuchen, ob sie noch geeignet sind, die mit ihnen verfolgten Ziele zu erreichen, und ob aufgrund des demografischen Wandels und einer veränderten Lebenswirklichkeit von Senioren entsprechende Änderungen der Altersbeschränkungen vorgenommen werden müssen.
2.
bei entsprechenden Ergebnissen konkrete Handlungsvorschläge zur Änderung oder Abschaffung von Altersgrenzen zu erarbeiten.
3.
auf der Bundesebene Initiativen zu ergreifen, die sich mit der Überprüfung, Änderung und Abschaffung von Altersgrenzen in Gesetzen und Verordnungen des Bundes beschäftigen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten.

Begründung:
Die Zahl der älteren Menschen wird in den nächsten Jahren erheblich zunehmen. Die Zahl der Menschen, die zwischen 65 und 80 Jahre alt sind, wird in Berlin bis zum Jahr 2030 um 14% steigen. Diese Altersgruppe zählt zu den so genann-ten „Jungen Alten“ und nutzt bereits heute einen beträchtlichen Teil der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit für gemeinnützige, ehrenamtliche Tätigkeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen. Damit zeigen sie, dass in den Risiken des demografischen Wandels gleichzeitig seine große Chance liegt. Die älteren Menschen selbst bieten mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung das größte gesellschaftliche Potential, die Herausforderungen der Zukunft anzunehmen und zu bewältigen. Leider gibt es immer noch Altersbeschränkungen, die die ältere Generation aus bestimmten beruflichen und ehrenamtlichen Bereichen ausschließt. So verhindert z.B. das Bezirksamtmitgliedergesetz (BMAG), dass Menschen, die älter als 57 Jahre sind, neu in das Bezirksamt gewählt werden können. So ist es z.B. auch nicht verständlich, dass sich ein älterer Mensch als Schulpate ehrenamtlich im Bereich der Nachhilfe für benachteiligte und hilfebedürftige Jugendliche engagieren kann, ihm aber vom Gesetzgeber nicht zugetraut wird, sich als Jugendschöffe ein kompetentes Urteil über einen jugendlichen Angeklagten bilden zu können.
Die Lebenswirklichkeit älterer Menschen hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich geändert. Die gesetzlichen Regelungen sind dieser Änderung der Lebenswirklichkeit bisher in den meisten Bereichen nicht nachgekommen. Ausnahme ist das Sozialgesetzbuch V, in dem die Altersbeschränkung für niedergelassene Ärzte von 68 Jahren aufgehoben worden ist. Altersbeschränkungen sind aber auch deshalb zu überprüfen, da von älteren Menschen zukünftig auch erwartet wird, in der Regel bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten. Zukünftig muss statt des Lebensalters die Leistungsfähigkeit der Menschen Maßstab dafür sein, ob sie bestimmte Ämter und Aufgaben ausfüllen können.
Berlin, 01. September 2009
Meyer, Lehmann und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3173
Quelle: ABgeordnetenhaus Berlin 16. Wahlperiode Drucksache 16/2607