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EuGH-Gutachter: Ärzte+Feuerwehr: Altersgrenze O.K.

Europäische Union - 04.09.2009 - von Hanne Schweitzer

Alle 29Jährigen in der Bundesrepublik Deutschland verlieren an ihrem Geburtstag schlagartig jene besondere Leistungsfähigkeit, die von Bewerbern in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in Hessen erwartet wird. Zu diesem Ergebnis kommt Yves Bot, Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof. Die Altersgrenze bei der Einstellung von "unter 30 Jahren", die ein Gericht dem EUGH zur Beurteilung vorgelegt hat, hält Bot für gerechtfertigt, weil der Dienst bei der Feuerwehr eine besondere körperliche Leistungsfähigkeit erfordere, die mit dem Alter - also mit Schlag 30 - , naturgemäß nachlasse. Das Alter, so Bot, sei ein zulässiges Einstellungskriterium, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu sichern. Berufliche Altersgrenzen seien deshalb nicht unbedingt eine unzulässige Diskriminierung. Für Bot ist die Höhe des kalendarischen Lebenalters demnach das Maß aller Dinge, das einzig gültige Kriterium zur Beurteilung von Fähigkeiten oder Qualifikationen eines Individuums. Die Menschen eines bestimmten Jahrgangs sind für ihn - in Bezug auf ihre körperlichen Merkmale - alle gleich. Das Geburtsjahr setzt die Norm. Wwr älter als 29 Jahre ist, wird mit einer nicht widerlegbaren Vermutung konfrontiert. siehe Gutachten Igl unter: Link

Gleiches gilt für Yves Bot bei Ärzten und Zahnärzten. Bis zum Oktober 2008 wurde diesen in D., trotz ihrer Freiberuflichkeit, mit 68 Jahren die Kassenzulassung entzogen. Sie durften zwar Privatpatienten über diese Altersgrenze hinaus behandeln, und drei Monate im Jahr als Vertretung eines Kassenarztes arbeiten, aber in der eigenen Praxis nur noch Privatpatienten behandeln. Auch über diese Altersgrenze, die vom Gesetzgeber abgeschafft wurde, soll der EuGH entscheiden. Laut Bot dient die Altersgrenze für Ärzte und Zahnärzte dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung. Ausserdem wirke sie einer Überversorgung entgegen, die ansonsten durch nachwachsende junge Mediziner entstehe. Nun kann von einer Überversorgung mit Ärzten oder Zahnärzten zur Zeit nicht mehr gesprochen werden. Und warum der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung zwar für Kassenpatienten gilt, aber nicht für Privatpatienten, das bleibt ein Rätsel.

Die Urteile des EuGH werden im Winter erwartet.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2951
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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