21.12.2009 - von Büro gegen Altersdiskriminierung
Die Düsseldorfer Stadtverordneten beschlossen am 21. Dezember 1920 die Besteuerung des Mindesteinkommens der Düsseldorfer BürgerInnen. (Unter Aufhebung des Beschlusses vom 14.5.1920. Sehr lange waren die kommunalen Beschlüsse damals auch nicht gültig.)
Weil aber noch immer zu wenig Geld in der Düsseldorfer Stadtkasse ist, beschließt der Rat
fünf Monate später, am 11.5.1921
die Neufassung der Gewerbe-Steuerordnung, der Hunde-Steuerordnung, der Grundwertzuwachs-Steuerordnung und der Ordnung für die Erhebung einer Steuer auf die Schaulust bei Wettrennen und sportlichen Veranstaltungen in der Stadtgemeinde Düsseldorf beschlossen.
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