02.07.2008 - von Hanne Schweitzer
Den Vorschlag einer Richtlinie der Europäischen Kommission für den Europäischen Rat zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ist keine Fata Morgana. Der Vorschlag folgt dem Europäischen Parlament, das am 20.5.2008 mit Mehrheit für eine neue Anitidskriminierungsrichtlinie gestimmt hat.
Sie finden den Vorschlag für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie, die auch Gleichbehandlungsrichtlinie {SEK(2008) 2180} {SEK(2008) 2181} /* KOM/2008/0426 endg. - CNS 2008/0140 */ genannt wird unter:
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