12.06.2009 - von Ingrid Wilczek
ErwerbsminderungsrentnerInnen werden aufgrund ihrer Erkrankungen in Form von dauerhaftem Abzug bei der Rente diskriminiert! Hier muss umgehend Abhilfe geschaffen werden. (schon gar nicht, wenn mehr als 30 Jahre Beitragszahlungen erfolgt sind! - Eintrittsalter 57 und älter. Diesen RentnerInnen muss zumindest bei Erreichung der Altersrente (65J) die volle Rente gezahlt werden! Man darf Krankheit nicht als "Strafe" durch Abzug bei Eintritt in die Erwerbsminderungsrente vornehmen!
Kein Mensch wird freiwillig krank!!! Das ist etwas anderes als z.B. vorzeitige Rente durch Altersteilzeit!
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