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NRW: Seniorenbeiräte ohne Rechte, Integrationsräte bald auch?

25.05.2009 - von Hanne Schweitzer

Der Landesseniorenbeirat in Hamburg besteht seit 25 Jahren. Die Mitglieder werden delegiert und sie müssen mindestens 58 Jahre alt sein. Sie haben folgende Forderungen an die Politik formuliert:

  • * eine gesetzliche Regelung gegen Altersdiskriminierung zu schaffen
    * den Fortbestand der Seniorenprojekte und die Weiterentwicklung der Seniorentreffs zu sichern
    * einen ordentlichen Lehrstuhl für Geriatrie und deren Einführung als Pflichtfach in der Ärtzeausbildung zu etablieren
    * eine angemessene Gesundheitsversorgung für Senioren zu sichern
    * die Novellierung der Pflichtversicherung
    * mehr Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu schaffen

  • Durchsetzen kann der Hamburger Beirat diese Forderungen nicht. Dazu reichen die ihm eingeräumten Befugnisse nicht aus.

    Auch in NRW haben Seniorenvertretungen oder auch der Landesseniorenrat nicht wirklich etwas zu entscheiden. Manchmal kam deshalb Mißgunst auf unter den Senioren, sobald von den sehr viel gehaltvolleren Mitwirkungsrechten der Integrationsräte gesprochen wurde. Die Mitwirkungsrechte der Migranten in den Integrationsräten sind, anders als die der Senioren, in der Gemeindeordnung verankert.
    Senioren dagegen haben weder in Hamburg noch in NRW MitwirkungsRECHTE. Sie sind - als Interessenvertretung - lediglich geduldet.

    Das soll sich jetzt ändern. Aber anders, als Sie vielleicht denken. Sie werden sich erinnern: Die Weltkonferenz der UNO zum Thema Altern hat schon 2002 in Madrid vereinbart, dass Menschen auch im Alter am politischen Leben teilhaben sollen. Und auch bei uns im Land perlt die Forderung nach Partizipation der Alten inzwischen fast jeden Sonntag aus fast jedem Politikermund.

    Mit der Gewährung von Rechten hat das leider wenig zu tun. Auch bei der in NRW beabsichtigten Änderung der Gemeindeordnung geht es NICHT etwa darum, den Seniorenvertretungen RECHTE einzuräumen. Es geht darum, die Rechte der Integrationsräte zu kappen; politisch gewollt ist also nicht MEHR Mitsprache der BürgerInnen, sondern weniger.

    Wie die Senioren sollen auch die Migrantenräte in Zukunft nur noch beratende Funktionen haben. Die RECHTE, die ihnen bislang zugestanden wurden, sollen aus der Gemeindeordnung gestrichen werden.

    Das ist ein doppelter Rückschritt. Der Gruppe der Migranten wird ein Recht genommen. Den Senioren wird ein Recht, das sie seit Jahren fordern, noch immer nicht gewährt.

    Falls die Entscheidung in NRW so getroffen wird, wie es die CDU/FDP-Landesregierung plant, wäre das eine schlechte Weichenstellung für eine alternde Einwanderungsgesellschaft. Wird die Entscheidung in NRW so getroffen wie geplant, widerspricht sie ausserdem der Programmkonzeption "Aktiv im Alter" des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Das Programm soll das Leitbild des aktiven Alters in den Kommunen stärken. Als erstes Ziel wird genannt: ERWEITERUNG der Möglichkeiten älterer Menschen zum Mitgestalten und Mitentscheiden in Kommunen.

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1767
    Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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