05.01.2009 - von K.
Ich wurde vor kurzem zu einem
Bewerbungsgespräch eingeladen. Etwas verwundert stellten die Interviewer fest, dass ich doch recht jung sei.
Obwohl im folgendem Gespräch festgestellt wurde, dass ich alle Qualifikationen besitze, erhielt ich heute ein Schreiben, dass ich (ausschliesslich) aufgrund meines jungen Alters abgelehnt wurde.
Es wird auch gesagt, dass ich alle notwendigen Qualifikationen besitze.
Wie weiter? Ich fühle mich ungerecht behandelt!
Egal ob zu alt oder zu jung: Altersdiskriminierung hat NICHTS zu tun mit der zun hohen oder zu niedrigen Anzahl der Lebensjahre. Altersdiskriminierung im Berufsleben meint jede Ungleichbehandlung aufgrund des Alters. Egal, ob zu alt oder zu jung. Siehe: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 2 (1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses
Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen,für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und
Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen
Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines
Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildungeinschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung, ...
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