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Kranken- + Arbeitslosenversicherung: Neue Beiträge

01.01.2009

Ab 1. Januar 2009 gilt für die Arbeitslosenversicherung, dass der Beitrag von 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent sinkt. Begründung des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesarbeitsministerium,(Klaus Brandner(SPD): Dies sei ein wichtiges Signal für mehr Beschäftigung und Stabilität. Die dritte Veränderung des Beitrags innerhalb von zwei Jahren soll allerdings nur bis Mitte 2010 gelten. Danach braucht es keine Signale für Wachtum und Beschäftigung mehr und der Beitrag soll wieder auf 3,0 Prozent steigen. RentnerInnen haben von dieser vorübergehenden Senkung des Arbeitslosenbeitrags - nichts.

Ebenfalls am 1. Januar 2008 verändert sich der Beitrag zur Krankenversicherung. Er beträgt nun einheitlich in allen Bundesländern und bei allen gesetzlichen Krankenkassen 15,5 Prozent. Der höhere Beitrag wird von den Kassenvertretern schon jetzt als zu niedrig bewertet.

Dazu tragen auch die erheblichen Mittel bei, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, obwohl sie nicht dem Versicherungsprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Die Gesamtsumme schätzt der Leiter des Kieler Instituts für Gesundheitssystemforschung, Fritz Beske, auf 45,5 Milliarden Euro. Dazu gehören u.a.: die beitragsfreie Versicherung von Kindern und nichterwerbstätigen Ehepartnern, die Versorgungsleistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, die Leistungen für Sozialgeld- und Grundsicherungsempfänger, diese werden komplett aus dem Topf der GKV gezahlt, obwohl der Bund dafür nur eine monatliche Pauschale von 118 Euro überweist.

Beske weist auch darauf hin, dass die Beibehaltung des vollen Mehrwertsteuersatzes auf die exorbitant gestiegenen Preise für Medikamente eine Subventionierung des Bundeshaushalts auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen darstellt. Die Europäische Union hat 2009 zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation erklärt. Damit soll die Bedeutung geistigen Schaffens für die persönliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung herausgestellt werden. Unsere Volksvertreter haben deutliche Zeichen in diesem Sinne gesetzt.

Die Kassen werden nicht zögern, als Folge des geistigen Schaffens der Volksvertreter in Zukunft Zusatzbeiträge für bestimmte Leistungen zu erheben, die sie zuvor aus dem Leistungskatalog streichen werden. Der Trick dahinter: Die Beiträge steigen dadurch einzig und alleine für die gesetzliche Krankenversicherten, die Arbeitgeber werden verschont. Es kündigt sich also ein weiterer, Risenschritt raus aus der paritätischen Finanzierung der Sozialbeiträge an. Denn: Im Bitragssatz der Krankenversicherung sind eh schon 0,9 Prozent für Zahnersatz enthalten, die nur von den gesetzlich Versicherten und nicht von den Arbeitgebern gezahlt werden.

Rentnerhaushalte und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen sollen im Frühjahr 2009 rückwirkend einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten erhalten. Für eine Person sollen 100 Euro, für zwei Personen 130 Euro ausgezahlt werden.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2778
Quelle: diverse, 6.12.2008

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