08.12.2008
Der Kreis Borken hatte sich geweigert, Pflegewohngeld für eine 90jährige Frau zu bezahlen, die ihrer Tochter das elterliche Haus geschenkt und auf ihr lebenslanges Wohnrecht verzichtet hatte. Das Oberwaltungsgericht Münster hat nun die Klage des Kreises Borken als unzumutbar zurückgewiesen.
Der Kreis Borken hatte verlangt, dass die Mutter ihre Tochter auf Zahlung von 27.000 Euro als Gegenwert für das aufgegebene Wohnrecht verklagen solle.
Das Gericht in Münster entschied, eine solche Klage sei unzumutbar, wenn etwa die Gefahr bestehe, dass sich die Bewohnerin des Heims und die Beschenkte dadurch entzweien könnten und der Pflegebedürftigen die Vereinsamung drohe.
Az: 16 A 1408/07
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