12.11.2008 - von Hanne Schweitzer
"NRW.TV ist der private 24 Stunden-Landessender für Nordrhein-Westfalen. NRW.TV möchte sein Team ausbauen und sucht junge und kreative Mitarbeiter in freier Mitarbeit oder zur Festanstellung."
Dieser Text steht am 12.11.2008 auf der Webseite des privaten Senders. Eine konkrete Altersvorgabe fehlt bei der Stellenausschreibung, eine direkte Altersdiskriminierung findet also nicht statt.
Die Beschwerde eines Bewerbers, der von NRW.TV aus unbekannten Gründen abgelehnt wurde, könnte ein Hinweis darauf sein, dass manche Bewerber aus Sicht des privaten Senders zu alt sind, um als "junge Mitarbeiter" für eine Anstellung im ausgeschriebenen Bereich in Frage zu kommen.
Der Bewerber (40 +) hatte sich im Frühjahr dieses Jahres als Videojournalist bei NRW-TV in Düsseldorf beworben. Er wurde eingeladen, zwei unbezahlte Probetage für den Sender zu absolvieren. Danach wollte man über eine mögliche Einstellung entscheiden. Der Redaktionsleiter hatte (nach eigenem Bekunden) einen sehr guten Eindruck von der Erfahrung und Leistungsfähigkeit des Bewerbers. Auch andere Kollegen, mit denen er an diesen beiden Tagen zusammen gearbeitet hatte, äußerten sich ähnlich. Es wurde dem Bewerber auch bestätigt, dass dringend fähige und erfahrene Journalisten gesucht würden. Trotzdem erhielt er Absage, eine Standardabsage ohne spezifische Begründung.
Der Sender sucht, s.o. - noch immer Mitarbeiter und noch immer ausdrücklich "junge".
Dazu sollte man wissen:
Was ist Altersdiskriminierung:
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