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LSV-Hessen: Keine Altersgrenzen bei Mammographie

28.08.2008 - von Seniorenbeirat Borken

Die Aufhebung der Altersbegrenzung beim Mammographie-Screening-Programm fordert die Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung Hessen e. V..
„Der Seniorenbeirat der Stadt Borken (Hessen) stellt den Antrag, die Altersbegrenzung beim Mammographie-Screening-Programm für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren aufzuheben und diesen Antrag seitens der Landesseniorenvertretung
Hessen an den Gesetzgeber und den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen weiter zu leiten.

Begründung:
Da die meisten Frauen nach dem 50. Lebensjahr an Brustkrebs erkranken und die Brustkrebshäufigkeit nach dem 70. Lebensjahr nicht abnimmt, ist eine Altersbegrenzung nicht einsichtig und sollte dringend aufgehoben werden.

Wenn einerseits in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vorgesehen ist, dass die erfassten Frauen von der Zentralstelle eine eindeutige, lebenslang geltende Screening-Identifikationsnummer erhalten, ist bereits aus dieser Sicht – also in der Logik dieser Richtlinien – die Altersbegrenzung auf das 70. Lebensjahr nicht einsichtig.“

Die Landesseniorenvertretung Hessen bittet Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Altersbegrenzung beim Mammographie-Screening-Programm aufgehoben wird, zumal es sich hier auch um eine Altersdiskriminierung handelt.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Ingrid Bernhammer
Vorsitzende

Link: Köln: Wahlordnung zur Seniorenvertretung hat Lücken
Quelle: LANDESSENIORENVERTRETUNG HESSEN E.V.