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Arbeitgeberpräsident: AGG bürokratisch + teuer

14.08.2008 - von Dr. Dieter Hundt

"Die Antidiskriminierungsrichtlinien wie auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bekämpfen ein Scheinproblem. Sie sind überflüssig und Ausdruck gesetzgeberischer Überregulierung. Neue Vorschriften auf europäischer Ebene müssen unbedingt unterbleiben.

Die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgelegte Studie verkennt die durch das Gesetz verursachten Kosten und Rechtsunsicherheiten. Es ist falsch zu behaupten, dass durch das AGG keine wesentlichen Kosten für die Unternehmen entstehen. Es besteht ein hohes Missbrauchspotential durch „AGG-Hopper“ und „Schadensersatz-Provokateure“, welche die Rechtsunsicherheiten missbräuchlich ausnutzen, um ohne tatsächliches Interesse an einer Anstellung mit Schadenersatzforderungen Geld zu erhalten.

Um den Missbrauchsmöglichkeiten vorzubeugen, sind häufig erhebliche Aufwendungen in den Betrieben nötig. Mittelbar sind neue bürokratische Lasten entstanden. Dazu gehört etwa die Aufbewahrung aller Unterlagen abgelehnter Bewerber auch nach Abschluss des Einstellungsverfahrens, um bei missbräuchlichen Klagen beweisfähig zu sein.

Die Zahl der Klagen wegen vermeintlicher Diskriminierungen hat deutlich zugenommen. In Baden-Württemberg als einzigem Bundesland, das AGG-Klagen bisher systematisch erfasst hat, waren im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes mehr als hundert Verfahren anhängig. Inzwischen gewährt der Europäische Gerichtshof selbst dann Schadensersatzansprüche, wenn sich jemand diskriminiert fühlt, obwohl er sich nicht beworben hat. Das ist nicht nachvollziehbar und schafft erhebliche Belastungen für alle Beteiligten.

Diskriminierungen sind kein Problem der Arbeitswelt. In den Betrieben ist das Miteinander von Mitarbeitern beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft schon lange eine Selbstverständlichkeit. Unternehmen haben jenseits gesetzlicher Vorgaben zahlreiche Initiativen gestartet, um Vielfalt in der Belegschaft zu fördern.

Presseinfo des BDA zur Studie der Antidsikriminierungsstelle des Bundes über Nutzen und Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=767
Quelle: PM BDA 070/2008