09.10.2008 - von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
Revirement in der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Zum 30. Juni 2008 wird Dr.Gerhard Cromme nach knapp 7 Jahren den Vorsitz der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex niederlegen und aus der Kommission ausscheiden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nahm den Wunsch von Herrn Dr. Cromme mit Bedauern (!) zur Kenntnis. Zum gleichen Zeitpunkt werden aus Altersgründen Dr. Rolf-Ernst Breuer und Prof. Dr. Marcus Lutter aus der Regierungskommission ausscheiden.
An die Stelle von Herrn Dr. Breuer tritt Herr Prof. Dr. Klaus-Peter Müller. Er wird auch den Vorsitz der Kommission übernehmen. Herr Prof. Dr. Müller ist Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank AG und Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken.
Für Prof. Dr. Lutter tritt zum Juli 2008 Frau Rechtsanwältin Daniela Weber-Rey ein. Frau Weber-Rey ist Partnerin einer internationalen Großkanzlei mit Niederlassung in Frankfurt. Sie ist vielfältig ausgewiesen (!) im Bereich der Corporate Governance und Mitglied der „Advisory Group on Corporate Governance and Company Law“ bei der EU-Kommission.
„Ich danke den Herren Dr. Cromme, Prof. Dr. Lutter und Dr. Breuer für ihren außerordentlichen (!) Einsatz für diese wichtige Sache. Sie haben mit ihrer hohen Fachkompetenz und ihrem breiten Erfahrungsschatz Großartiges (!?) für die deutsche Wirtschaft geleistet. Der Deutsche Corporate Governance Kodex hat sich als Regelwerk für gute Unternehmensführung etabliert, das von den börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland mit hoher Akzeptanz praktiziert und auch international anerkannt wird.
Dr. Cromme war dabei zugleich Antreiber notwendiger Veränderungen wie auch Sachwalter der bewährten Vorzüge der deutschen Unternehmensverfassung.
Er war als Vorsitzender ein großer Glücksfall. Ich wünsche Herrn Prof. Dr. Müller und Frau Weber-Rey viel Glück, viel Erfolg sowie großes diplomatisches und politisches Geschick, um den Kodex auch unter den künftigen Entwicklungen und Anforderungen der internationalen Kapitalmärkte und der internationalen Corporate Governance Diskussion immer in der Waage zwischen Innovation und Akzeptanz zu halten“, sagte Zypries.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde im September 2001 berufen und hat schon im Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt. Die Regierungskommission ist ein ausgesprochen erfolgreiches Modell der Selbstregulierung der Wirtschaft. Sie ist zwar von der Justizministerin eingesetzt, von der auch die einzelnen Mitglieder berufen werden. Die Kommission selbst ist in ihren inhaltlichen Entscheidungen aber völlig unabhängig. Das hat bislang sehr gut funktioniert und ist dem unbestritten hohen fachlichen Niveau und dem außerordentlichem Engagement aller Mitglieder zu verdanken. Niveau und ehrliches Engagement für die Sache der Corporate Governance haben zur erfreulich hohen Akzeptanz des Kodex bei den deutschen börsennotierten Gesellschaften beigetragen.
5.6.2008
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
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