02.06.2008 - von Hanne Schweitzer
Der Europäische Gerichtshof neige mitunter dazu, "Rechtsgrundsätze aus dem `platonischen Rechtshimmel´zu schöpfen", schreibt Reinhard Müller in einem FAZ-Beitrag über den EU-Reformvertrag. Er nutzt den `platonischen Rechtshimmel´ um Abneigung gegen eine Verschärfung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien zum Ausdruck zu bringen.
Dazu bemüht er die europarechtliche Herleitung des Verbots der Altersdiskriminierung, die nach seiner Meinung auf wackeligen Pulten liege. Die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, so Müller, hätten für diese Herleitung keine eindeutige Grundlage geboten. Er vergißt das Recht auf Gleichbehandlung im Grundgesetz und nennt von den derzeit acht Diskriminierungsmerkmalen allein die Diskriminierung wegen des Lebensalters als eine, die europarechtlich nicht abgleitet sei und deshalb wieder zu verschwinden habe.
Dafür sollen die RichterInnen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sorgen, indem sie den Europäischen Gerichtshof in seine Grenzen verweisen und von ihrem theoretischen Letztvorbehalt gegen europäische Entscheidungen Gebrauch machen - für den Fall, dass sich die Kommission gegen den Willen der Bundesregierung doch noch für eine Verschärfung der Antidskriminierungsrichtlinien aussprechen sollte.
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