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Kein Wahlrecht für Rentner

23.05.2008 - von Hanne Schweitzer

Der Vorsitzende der CDU-nahen Studentenorganisation RCDS versteht es, sich ins öffentliche Gespräch zu bringen. Der Vorschlag des 25jährigen Vorsitzenden Ludewig wirft aber nicht nur ein diffuses Licht auf ihn selbst, sondern ebenso auf die Politiklehrer dieser Generation.

Unbeleckt von jeder Kenntnis des Grundgesetzes, von jeder Erkenntnis dessen, was allgemeine, gleiche und geheime Wahlen bedeuten, trat der junge Mann mit einem Vorschlag an die Öffentlichkeit, der es sofort in die Bild-Zeitung schaffte und dort als "kühn" bezeichnet wurde:

Doppeltes Wahlrecht für alle, die Arbeit haben.

Es ist nicht bekannt, ob der gewählte RCDS-Vorsitzende dieses Privileg nur denen zugestehen will, die eine bezahlte Arbeit haben, oder aber auch Hausfrauen und ehrenamtlich arbeitenden Menschen. Und was ist mit den Minijobbern? Hat sich der junge Politiker vorgestellt, dass Wahlrecht von einer Mindesthöhe des Jahreseinkommens abhängig zu machen? Das wissen es nicht. Wohl aber, wem er das Wahlrecht entziehen möchte: Rentnern und Arbeitslosen.

Die Begründung des Studenten Ludewig dafür lautet: Allein mit "Hartz IV-Beziehern und Rentnern" könne der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren. Deshalb sollen "diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen."

Ludewigs Äußerungen erinnern an die des Vorsitzenden der Jungen Union, Philipp Mißfelder. Der hatte 2003, im zarten Alter von 23 Jahren empfohlen, zur Schonung der Krankenkassen Menschen über 85 keine künstlichen Hüftgelenke mehr zu bezahlen. Ein Stock würde es doch auch tun.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1301
Quelle: diverse