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Direktversicherung: Für 2 Versicherungen zahlen

31.03.2008 - von I. Schneider

Ende 2007 habe ich eine Direktversicherung ausbezahlt bekommen; ich muß nun laut Gesetz dafür Krankenkassenbeiträge für 10 Jahre bezahlen. Diese Direktversicherung habe ich ohne Arbeitgeberzuschuß 12 Jahre lang eingezahlt. Dies war eine Altersvorsorge, die zur Entschuldung eines Wohnungsdarlehens gedacht war. Aber die ganze Überschußbeteilung der Versicherung ist durch den Krankenkassenbeitrag flöten. Als Rentnerin fühle ich mich nur noch von diesem Staat ausgenommen.

Nun erhielt ich noch eine kleine Rentenversicherung von 1.960 Euro. Die Kasse dazu wörtlich: "Die monatliche Kapitalabfindung in Höhe von 16,13 € übersteigt DURCH ZUSAMMENRECHNUNG mit der Direktversicherung den Betrag von 124,25 €. Somit sind von Ihnen zu zahlen ..." Diese 124,25 € gelten als Obergrenze bei der Kapitalisierung von Direktversicherungen.

Aber: IST ES ZULÄSSIG, BEIDE AUSZAHLUNGEN ZU ADDIEREN? Meines Erachtens müßten beide Auszahlungen gesondert behandelt und berechnet werden, so daß ich mit dem kleinen Rentenversicherungs-Betrag unter den Beitragssatz falle. Die Kasse rechnet aber diese 2. Auszahlung zur größeren ersten und erhöht deshalb den Beitrag.
Für mich unverständlich, daß nicht jede Auszahlung gesondert behandelt wird.

Widerspruch gegen den ersten Bescheid habe ich schon eingelegt.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2503
Quelle: Mail an Redaktion

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