26.01.2008 - von Hanne Schweitzer
Die Lagergemeinschaft Auschwitz hat für alle Überlebenden der nationalsozialistischen deutschen Lager den freien Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung gefordert, um ihnen einen "menschenwürdigen Lebensabend" zu ermöglichen.
Die Rote Armee befand sich im dritten Winter auf dem Vormarsch, als Auschwitz erreichten. Mehr als 7000 KZ-Häftlinger, darunter Hunderte Kinder, verdanken ihre Befreiung der vorgezogenen Offensive, die das oberschlesische Industrierevier von der deutschen Kriegswirtschaft abschnitt. In den Kämpfen um die polnische Stadt Oswiecim kamen 231 Rotarmisten ums Leben, 66 fielen auf Auschwitzer Lagergelände.
Anlass: 1996 deklarierte Bundespräsident Herzog den 27. Januar zum nationalen »Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus«. Die Überlebenden im größten deutschen Konzentrationslager Auschwitz wurden am 27. Januar 1945 durch Truppen der Ersten Ukrainischen Front befreit. 2005 proklamierten die Vereinten Nationen den Tag als Holocaust-Gedenktag.
Die Lebenssituation vieler Überlebender der deutschen Konzentrations- und Arbeitslager, die in Israel, Mittel- und Osteuropa und den USA leben, sei von Armut, Hilflosigkeit und Resignation geprägt. Lothar Evers, Sprecher der Lagergemeinschaft Auschwitz für Entschädigungsfragen, fordert deshalb: "Hier muss schnell und unmittelbar geholfen werden."
Wegen der hohen Sterberate der Überlebenden reduzieren sich die jährlichen staatlichen Entschädigungszahlungen. Deshalb sind, selbst beim Einfrieren der entsprechenden Haushaltspositionen, erweiterte Leistungen für die Überlebenden finanzierbar. Der Appell der Lagergemeinschaft Auschwitz richtet sich an Finanzminister Steinbrück. Dessen Ministerium weist Entschädigungen für die Überlebenden nicht als jährlichen Posten, sondern als kumulierte Summe seit 1945 aus. Dadurch, so die Lagergemeinschaft Auschwitz, würde der kontinuierliche Rückgang der Entschädigungen verschleiert.
In Sachsen debattierte der Landtag am gleichen Tag über Änderungen am sächsischen Gedenkstättengesetz. Die Verbände der Opfer von Verbrechen deutscher Nationalsozialisten wollten nicht länger in der Gedenkstättenstiftung vertreten sein, weil diese tatsächlich die nationalsozialistischen deutschen Verbrechen mit Unrecht der Deutschen Demokratischen Republik gleichgesetzt hatte.
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