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Pflegeversicherung wird teurer

01.07.2008 - von Hanne Schweitzer

Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat am 14. März 2008 dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zugestimmt, der Bundesrat ist zustimmend gefolgt, und folglich unterschrieb Bundespräsident Köhler am 29. Mai 2008 das neue Gesetz. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es am 1. Juli 2008 in Kraft. Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung steigt dadurch auch für RentnerInnen um 0,25 Prozent.

Für Dorthea Seims von der Zeitung Welt ist klar: Die Pflegereform begünstigt die ältere Bevölkerung. Ihre Begründung: Weil die Leistungen ausgeweitet werden, verschärfe sich das Finanzproblem. Sie erwähnt nicht, was für ein boomender Wirtschaftszweig die Pflegeindustrie längst geworden ist, und dass es vor allem die Träger und die mit ihnen verbandelten Organisationen sind, die von der sogenannten Reform profitieren. So erhalten z.B. die ambulanten Pflegedienste 36 Euro mehr pro Monat und pro Patient, bei den pflegenden Angehörigen werden aber nur 10 Euro mehr im Monat gezahlt.

Die Änderungen des Gesetzes betreffen:

  • Erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte.
  • Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Einbeziehung von Menschen der so genannten Pflegestufe 0. Das gilt aber nur für dementiell Erkrankte und Behinderte. Ab 1. Juli 2008 werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt von bisher 460 € jährlich auf bis zu100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag), also auf 1.200 € bzw. 2.400 € jährlich. Personen mit einem vergleichsweise geringerem allgemeinem Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinem Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag. Erwartet werden ca. 200.000 Anträge.
  • Anhebung der ambulanten Leistungen. Wird die ambulante Pflege durch Pflegefachkräfte erbracht, erhöhen sich diese Leistungen wie folgt:
    Pflegestufe I: bisher 384 € - ab 1. Juli 2008 = 420 €. Pflegestufe II: Bisher 921 €, ab 1. Juli 2008 = 980 €. Pflegestufe III: bisher 1.432 € - ab 1. Juli 2008 = 1.470 €.
  • In der stationären Pflege steigen nur die Leistungen der Stufe 3 ab 1. Juli 2008 von 1.432 € auf 1.470 €. Für Härtefälle der Pflegestufe III erhöhen sich die
    Leistungen für die stationäre Pflege von bisher 1.688 € ab
    1. Juli 2008 auf 1.750 €.
  • Wird die ambulante Pflege selbst sichergestellt, zahlt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld. Dieses erhöht sich in allen Pflegestufen ab 1. Juli 2008 um jeweils 10 € pro Monat. In Pfelgestufe I auf 215 €, in Pflegestufe II auf 420 € und in Pflegestufe 3 auf 675 €.
  • Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte.
  • Veröffentlichung der Prüfberichte (in aufbereiteter Form) des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Ab 2011 (!) werden Heime und ambulante Einrichtungen regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr geprüft. Bis 31. Dezember 2010 müssen die Pflegekassen jedes zugelassene Heim oder jede ambulante Einrichtung mindestens einmal prüfen. Alle Prüfungen sind grundsätzlich unangemeldet durchzuführen.
  • Mitnahme der Alterungsrückstellungen bei Kassenwechsel auch im Bereich der privaten Pflege-Pflichtversicherung.
  • Finanzielle Anreize für Pflegedienstleister, um die Anstrengungen stationärer Einrichtungen in der aktivierenden Pflege und Reha zu fördern. Heime, denen es gelingt, Pflegebedürftige in eine niedrigere Pflegestufe einzustufen, erhalten einen einmaligen Geldbetrag in Höhe von 1.536 Euro
  • .
  • Individualanspruch auf umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) ab 1.1.2009. Die Pflegekassen sollen für jeweils 100 Pflegebedürftige einen Fallmanager beschäftigen, der einen Versorgungsplan erstellt.
  • Schaffung von Pflegestützpunkten in der Verantwortung der Länder. Für jeweils 20.000 Einwohner soll ein Pflegestützpunkt eingerichtet werden, der mit 45.000 € Steuergeldern gefördert wird. Da vom Ministerium nicht ausgeschlossen wird, dass nicht überall binnen eines halben Jahres Pflegestützpunkte errichtet werden, wurde festgelegt: Pflegebedürftige haben ab dem 1. Januar 2009 einen Anspruch auf Pflegeberatung gegen die Pflegekasse. Zur Durchführung der Pflegeberatung können auch private Versicherungsunternehmen (!) und PflegeberaterInnen der Pflegekassen für die bei ihnen versicherten Personen eingesetzt werden.
  • Verbesserung der Hilfeangebote insbesondere für neue Wohnformen durch gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen.
  • Erhöhung der Fördermittel zum weiteren Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote sowie für ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich.
  • Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements.
  • Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung.


  • Qualitätsstandards
  • (Expertenstandards) in der Pflege werden verankert.
  • Ab dem Jahr 2015 (!) wird alle drei Jahre eine Dynamisierung der Leistungen durch die Bundesregierung geprüft. Die Leistungen der Pflegeversicherung können, müssen aber nicht - an die Preisentwicklung (sprich Inflation) angepasst werden.


  • Den Gesetzestext und weitere Infos finden Sie unter: Link Pflege Gesetze + Verordnungen

    Link: Pflegeversicherung 2008 defizitär
    Quelle: Welt, 8.4.2008 + diverse

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    05.05.2008: Betreuungsrecht: Wie werde ich Betreuer los?
    21.04.2008: Billigpflege: Auch DBG bildet aus
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