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Ministerium: Keine Versetzung wg. Alters

31.10.2007 - von Jürgen Wirtz

Ich bin Polizeibeamter des Landes NRW und wollte aus persönlichen Gründen in das Land NdS wechseln.
Das Gesuch wurde negativ vom niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport -Landespräsidium für Polizei Brand- und Katastrophenschutz- negativ beschieden.

Das Ministerium schrieb:
"Bevor einem solchen Gesuch entsprochen werden kann, muss durch die jeweils zuständige Polizeibehörde eine Überprüfung des Bewerbers erfolgen. Da Sie um eine Versetzung in den Bereich der Polizeidirektion Oldenburg gebeten haben, wurde dieses veranlasst.

Als Resultat dieser Überprüfung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass keine Möglichkeit besteht, Sie in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen zu übernehmen.

Sie entsprechen in sofern nicht dem grundsätzlichen Anforderungsprofil hinsichtlich der Übernahme in den Polizeivollzugsdienst Niedersachsen, als dass Ihr Lebensalter dem entgegen steht."

Dies ist ein markanter Verstoß gegen das AGG.

Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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