08.09.2026 - von Dezim
Der UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung, Surya Deva, hat seinen abschließenden Bericht mit Empfehlungen an Deutschland im Juli veröffentlicht und stellt diesen am 11. September 2026 in der 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf vor. Dort wird der Bericht von den Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats diskutiert und anschließend angenommen.
Hintergrund ist der Deutschlandbesuch des Sonderberichterstatters im vergangenen November. Ziel des Besuchs war es, Einblicke zu gewinnen, wie Deutschland das Recht auf Entwicklung im eigenen Land umsetzt und was Deutschland tut, um seine internationalen Verpflichtungen zur Verwirklichung der Menschenrechte zu erfüllen.
Während seines Besuchs hat Surya Deva Gespräche mit Ministerien, Nichtregierungsorganisationen, Stadtverwaltungen, Aktivist*innen, Jugendvertreter*innen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte geführt. Außerdem hat der UN-Sonderberichterstatter Cottbus, Berlin, Düsseldorf und Gelsenkirchen besucht, um sich ein Bild von der Umsetzung des Rechts auf Entwicklung in Deutschland zu machen.
Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters zu Deutschland
In dem Bericht legt Surya Deva Beobachtungen zu guten Praktiken und auch Herausforderungen in Bezug auf das Recht auf Entwicklung dar. Der Bericht schließt mit konkreten Empfehlungen an Deutschland ab, die jedem Menschen eine inklusive, nachhaltige und partizipative Entwicklung ermöglichen sollen.
Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Verwirklichung der Menschenrechte in Deutschland. Der Sonderberichterstatter lobt, dass Deutschland zur Umsetzung der Agenda 2030 den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen sowie den Deutschen Rat für nachhaltige Entwicklung geschaffen hat.
Besorgt zeigt sich Deva angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten in Deutschland, von denen Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, Migrant*innen und Geflüchtete besonders betroffen sind. Er schlägt eine progressive Besteuerung, die Anhebung der Erbschaftssteuer und die Stärkung des Sozialsystems vor, um dieser entgegenzuwirken.
Der Sonderberichterstatter fordert Deutschland auf, mehr Maßnahmen zu ergreifen, um strukturelle Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter zu beseitigen. Hier nennt er bezahlbare Kinderbetreuung, Schutzunterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt, sowie verstärkte Investitionen in die Pflegewirtschaft.
Surya Deva gibt auch Empfehlungen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, etwa zu Barrierefreiheit und Zugang zu Bildung. Deutschland solle die Beteiligung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Migrant*innen institutionalisieren und stärken.
Deutsche Erfolge im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte gefährdet
Der Bericht enthält außerdem Empfehlungen für deutsches Handeln auf internationaler Ebene: Deva lobt das deutsche Engagement für den Multilateralismus und die Menschenrechte und fordert Deutschland auf, seine internationale Führungsrolle zu nutzen. So etwa bei der internationalen Steuerzusammenarbeit und der Reform der Schuldenlast einiger Länder.
Im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sieht der Sonderberichterstatter bisherige deutsche Erfolge gefährdet. Er empfiehlt, wirksame verbindliche Vorschriften zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Ebene der Europäischen Union zu unterstützen.
Schließlich empfiehlt der Sonderberichterstatter, die deutsche Entwicklungspolitik weiter an den Menschenrechten auszurichten und die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit nicht zu reduzieren.
Deutschland wird in der Sitzung des Menschenrechtsrats zu dem Bericht Stellung nehmen.
Hintergrund zum Recht auf Entwicklung
Der Sonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung ist Teil der sogenannten UN-Sonderverfahren (Special Procedures). Die Sonderberichterstatter*innen sind ehrenamtlich tätige unabhängige Menschenrechtsexpert*innen, die vom UN-Menschenrechtsrat zu einem spezifischen Menschenrecht, Themenfeld oder Land eingesetzt werden.
Surya Deva ist Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung nach der UN-Erklärung zum Recht auf Entwicklung von 1986. Diese ist nicht selbst rechtlich bindend, enthält aber viele Elemente verbindlicher Menschenrechte, wie etwa das Recht auf politische Partizipation.
Laut dem Sonderberichterstatter besteht das Recht auf Entwicklung aus drei Elementen: der Fähigkeit des Menschen, an Entwicklung teilzuhaben, zu ihr beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen. Es steht allen Menschen in allen Ländern gleichermaßen zu.
Die Vorstellung des Berichts im Menschenrechtsrat kann im Livestream verfolgt werden. Den Link finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Weitere Informationen
docs.un.org: Bericht des Sonderberichterstatters (Englisch) Link
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