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Crowne Plaza Frankfurt: Betriebsratsspitze vor Betriebsschließung gefeuert

Foto: H.S.

02.10.2026 - von Jessica Reissner

Lohnabhängige und der Montagmorgen haben eine besondere, selten eine glückliche Beziehung. Aber nur wenige werden schon einen Wochenauftakt erlebt haben wie die 50 Angestellten des Crowne-Plaza-Congress-Hotels in Frankfurt. Aus dem Nichts hieß es für sie am kühlen Frühherbstmorgen des 21. September 2026: Das Hotel wird geräumt! Die Ansage galt ebenso für die nicht minder überraschten Hotelgäste, die mit Bussen auf andere Frankfurter Hotels verteilt wurden. Der Brandschutz in dem 14geschossigen Hotel mit 395 Zimmern soll nicht mehr gewährleistet gewesen sein. Der Hotelbetrieb endete laut Gewerkschaft Nahrung Gaststätten Genuss (NGG) um 11 Uhr.

Kaum war wegen eines Betretungsverbots rund um das Hotel frisch ausgerolltes Flatterband angebracht, stellte das Management des Hotelbetreibers Novum Hospitality unter Geschäftsführerin Samira Etmenan die Angestellten auch schon frei.

Dem Betriebsratsvorsitzenden und seiner Stellvertreterin allerdings hatte die Geschäftsführung bereits wenige Tage zuvor fristlose Kündigungen erteilt und Hausverbote ausgesprochen. Der Betriebsrat sei zuvor nicht über die bevorstehende Schließung des Betriebs informiert worden, sagte Mark Baumeister, Referatsleiter Gastgewerbe der NGG, am Mittwoch gegenüber Aktion gegen Arbeitsunsrecht. Das wäre ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz.

Überraschung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt – Gesamtbetriebsrat im Alleingang unterwegs?

NGG und Betriebsrat stellten deshalb einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main. Die Stilllegung sollte unterbleiben, bis ein Interessenausgleich abgeschlossen worden wäre. Doch schon am Mittwoch, dem 23. September 2026, wies das Arbeitsgericht den Antrag zurück. Denn das Unternehmen legte einen Sozialplan auf Basis eines Interessenausgleichs vor, der bereits mit dem Gesamtbetriebsrat (GBR) ausgehandelt worden war. Warum der örtliche Betriebsrat von diesen Vereinbarungen augenscheinlich nichts wusste, wirft Fragen auf. Der GBR habe, so Baumeister weiter, auch die Gewerkschaft nicht informiert. Laut NGG ließ sich Novum Hospitality vor dem Arbeitsgericht von Benjamin Meiser von der Kanzlei Frank Martin aus Limburg vertreten.
weiterlesen bei Jessica Reisner für Arbeitsunrecht.de unter: Link

Quelle: Arbeitsunrecht.de