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Wer Diskriminierung erlebt, braucht Zeit: Zwei Monate sind zu kurz

11.09.2026 - von Ottmar Miles-Paul

Wer Diskriminierung erlebt, braucht nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! Zeit. Zeit, um das Erlebte einzuordnen. Zeit, um Beratung zu finden. Und Zeit, um zu entscheiden, ob und wie die eigenen Rechte geltend gemacht werden sollen. Für bestimmte Ansprüche sieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bislang eine Frist von nur zwei Monaten vor. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform des AGG, der derzeit im Bundestag beraten wird, soll diese Frist auf vier Monate verlängern. Doch auch das reicht nach Ansicht des Bündnisses nicht aus. Wenn das AGG jetzt nach 20 Jahren reformiert wird, muss die Reform Menschen tatsächlich dabei helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Deshalb fordert das Bündnis AGG Reform Jetzt! in einer Petition deutlich längere und realistische Fristen.

Link zur Petition zur AGG Reform: Link

Quelle: Ottmar Miles-Paul