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Professor Adomeit fordert Tabubruch wg. AGG

03.07.2006

Die Antidiskriminierungsstelle des BUndes, für deren Einrichtung die Bundesregierung und der Bundestag verantwortlich sind, wird mit 5,6 Millionen Euro pro Jahr für Personal- und Sachkosten ausgestattet.

Zu den Aufgaben der Stelle gehört u.a. die Etablierung eines Beirats und die Etablierung von Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen.

Dies sei, so Professor Dr. Klaus Adomeit, Emeritus für Rechtstheorie, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der FH Berlin gefährlich, weil die zu bekämpfenden Gefahren auf der Ebene der Gesinnung liegen, und dadurch eine Gesinnungspolizei entstehen kann. Zwar müsse man nicht gleich an einen Großinquisitor oder an den Wohlfahrtsausschuss von Robbespierre denken, aber für einen Unternehmer könne es ungemütliche Folgen haben, wenn er die Aufmerksamkeit des Amtes errege.

Nun ist Altersdiskriminierung keine Sache der Gesinnung, sondern die konkrete Ungleichbehandlung einer Person aufgrund eines bestimmten Merkmals, wie z.B.des Lebensalters.

Der Professor befürchtet gleichwohl "eine Politisierung des gesamten Personalwesens auch im öffentlichen Dienst, mit vostellbaren schlimmen Auswirkungen für den Bürger".

Der Gesetzentwurf ist für ihn "ein Mißgriff", ja mehr noch "ein wirtschaftsfeindliches und gefährliches Gesetz".

Er fordert, dass die Bundesrepbulik "ihre Position als größter Nettozahler der Union" politisch ausspielen soll, weil "fundamentale Werte im Spiel" sind und deshalb "nicht Tabu sein kann, was im Amtsblatt der EU" steht.

Quelle: FAZ, 3.7.06

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29.06.2006: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet
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