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Deutsche Rentenversicherung Bund zum Abschlussbericht der Alterssicherungs­kommission

Foto: H.S.

23.06.2026 - von DRV

Die Alterssicherungs­kommission hat ihre Empfehlungen an die Bundesregierung übergeben. Die DRV Bund nimmt dazu Stellung.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat heute ihre Empfehlungen an die Bundesregierung übergeben. Ziel der Reformvorschläge ist eine generationenübergreifende und zukunftssichere Ausgestaltung der gesetzlichen Rente. Die Deutsche Rentenversicherung Bund war als beratendes Mitglied dabei.

Die Alterssicherungskommission hat ein sehr umfangreiches Maßnahmenpaket erstellt, das sich den demografischen Herausforderungen der Alterssicherung in Deutschland stellt. Die Kommission hat Kosten und Leistungen gleichermaßen betrachtet und diese teilweise neu justiert. Der Bericht enthält 33 Empfehlungen. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind als Gesamtpaket zu verstehen.

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission:

„Die Ergebnisse, die die Alterssicherungskommission erarbeitet hat, sind aus unserer Sicht ein klares Bekenntnis zu einer starken ersten Säule als Kernelement der Alterssicherung in Deutschland. Die Empfehlungen zeigen einmal mehr, wie anpassungsfähig das Rentensystem ist. Es hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird dies auch künftig tun. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung bleibt weiterhin die tragende Säule der Alterssicherung für Alter, Erwerbsminderung und Hinterbliebene. Unter den sich verändernden Rahmenbedingungen einer alternden Gesellschaft schlägt die Kommission aber auch Weichenstellungen vor, die einen Paradigmenwechsel im bisherigen System bedeuten. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen könnten diese zu einer Verbesserung des bestehenden Systems führen“, betont Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

„Mit den vorliegenden Reformvorschlägen wurde versucht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen angemessener Höhe der Renten, der Belastungsgrenze bei den Beiträgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie der Höhe der aus Steuermitteln finanzierten Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung zu finden. Sie können eine Basis für die nun anstehenden Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung eines generationenübergreifenden Rentensystems bilden. Nun ist die Politik am Zuge“, so Roßbach. ...

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Quelle: DRV