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AGG- Änderungen blieben zurück hinter zivilgesellschaftlichen Forderungen

15.04.2026 - von LTO

Antidiskriminierung: Familien- und Justizministerium haben gemeinsam einen Gesetzentwurf für eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit "punktuellen Änderungen" vorgelegt. So soll die Frist, in der Betroffene ihr Recht geltend machen können, von zwei auf vier Monate ausgeweitet werden. Auch soll der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden, der im Moment auf den Arbeitsplatz beschränkt ist. Angepasst werden soll infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung zudem die Kirchenklausel: Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen sollen Beschäftigte künftig nur noch dann je nach Weltanschauung unterschiedlich behandeln dürfen, wenn ein Zusammenhang zwischen der Religion und der konkreten Tätigkeit besteht. Die vorgeschlagenen Änderungen blieben hinter zivilgesellschaftlichen Forderungen zurück, schreibt die taz (Dinah Riese).

Informativer: GrafKerssenbrock unter: Link


Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland: Minimalreform beim Antidiskriminierungsrecht
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Der Entwurf zur AGG-Reform liegt vor - Personalwirtschaft.de
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Zukünftig wird es leicht angepasste Regelungen für den Diskriminierungsschutz in Deutschland geben. AGG-Hopper spielen dabei keine Rolle.


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: BMJV und BMBFSFJ schlagen punktuelle Änderungen vor
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Die Gleichbehandlung bekommt ein Upgrade - Handwerksblatt.de
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Das AGG gilt seit 2006. Es schützt Menschen vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei privaten Verträgen wie Miete oder Kauf.


Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern | STERN.de
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Ein am Dienstag vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, Fristen für das Geltendmachen von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ...


Kabinett legt Entwurf vor: Reform des Gleichbehandlungsgesetzes kleiner als geplant
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... (AGG) veröffentlicht. Der Entwurf sieht mehrere Anpassungen vor, unter anderem um EU-Richtlinien in deutsches Recht zu überführen. Für eine ...


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Kirchliches Arbeitsrecht: Bundesregierung will jetzt nachziehen - Kirche-und-Leben.de
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Belegschaften in deutschen Unternehmen sind vielfältig - idw - Informationsdienst Wissenschaft
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Bald ist Jubiläum: Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit August 2006 in Kraft. Es soll „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse ...


Kirchliche Mitarbeiter: Regierung will Kirchenklausel im Gleichbehandlungsgesetz ändern
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Mal vier Tage, mal vier Jahre: Ein Leben lang auf Jobsuche - Schwäbisch
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Dabei verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Altersdiskriminierung - sowohl gegenüber jüngeren als auch gegenüber älteren Menschen...

Quelle: LTO, Graf Kerssenbrock