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Die Gesundheit, die Gesundheitsversorgung und Gesundheitsdaten sind Gefahr

Foto: H.S.

17.04.2026 - von Andreas Meißner

Dieser Newsletter vom Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht thematisiert tiefgreifende Veränderungen, die auf PatientInnen wie auf das medizinische und psychologische Fachpersonal zukommen.

Digitaler Versorgungseinstieg“, „verpflichtende Ersteinschätzung“, „digitaler Check-In“

Mit neuen Gesetzen zur Digitalisierung und Kosteneinsparung wird sich die Versorgung kranker Menschen erheblich ändern. Patientinnen und Patienten sollen nicht mehr zu uns kommen, weil die Praxis in der Nähe liegt, weil man Gutes von ihr gehört hat, weil Angehörige vielleicht auch schon dort in Behandlung sind.
Nein, Patienten werden bald gelotst, durch KI-gestützte Selbsteinschätzung, Speicherung derselben in der ePA und sofortigem Terminangebot über Terminvermittlungsplattformen.


WAS IST GEPLANT?

Wer sich krank fühlt, soll künftig auch über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung einholen können. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs sollen Versicherte dann erfahren, ob in leichten Fällen eine „digitale Selbstversorgung“ (TK-Chef J. Baas) ausreicht, z. B. über Krankenkassen-Apps oder Telemedizin, oder ob die Symptome den Gang zur Hausärztin oder gar zur Notfallambulanz rechtfertigen. Diese Auswertung soll offenbar auch mit Hilfe von KI erfolgen.

Die Kassen fordern, dass diese digitale Ersteinschätzung verpflichtend, standardisiert und „an allen relevanten Zugangspunkten im System“ verfügbar sein soll, also per Telefon über die 116 117, vor Ort am Praxistresen (!) und in der Notaufnahme.

Zumindest verpflichtend wird die digitale Ersteinschätzung momentan nicht. Aber die ePA wird _„der zentrale Dreh- und Angelpunkt, über den alles läuft und wo man dann Einblick nehmen kann, wo jemand gelandet ist, ob es das Ersteinschätzungsverfahren schon gab und ob eine elektronische Überweisung vorliegt. Das soll einheitlich laufen“_, so
Bundesgesundheitsministerin Warken im Februar.

Neben der Hausarztpraxis und dem Terminservice 116 117 soll die ePA eine der drei Säulen des geplanten Primärversorgungssystems sein – wobei Praxis und 116 117 auf die in ihr hinterlegten Daten zugreifen:
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WELCHE FOLGEN HAT DAS?

Ob Symptomchecker-Tools wie etwa SMED, das heute schon von der 116 117 verwendet wird, in der geplanten Primärversorgung überhaupt sinnvoll einsetzbar sind, ist offen. Bisher hat SmED Studien zufolge wohl aus Sicherheitsgründen eher zu hoch triagiert (somit dann offenbar eher zu Mehraufwand in der Versorgung geführt).

Auch könnten red flags, also die Schilderung von Warnzeichen, manipulativ eingesetzt werden, um eine möglichst schnelle Versorgung zu bekommen. Ältere Menschen wiederum neigen dazu, ihre Symptome herunterzuspielen - was digital die Erkennung einer Notfallsituation
erschweren könnte.

Die Fachgesellschaft der Allgemeinmediziner DEGAM jedenfalls erteilt dem Einsatz von SmED in Praxen eine komplette Absage, Praxen hätten sehr viel schnellere Möglichkeiten, den exakten Behandlungsbedarf ihrer Patientinnen und Patienten zu bestimmen:
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Die ePA wird quasi zum Pflichtinstrument für die Behandlung
Dann ist sie aber kaum mehr „freiwillig“, wie politisch behauptet. Mit der automatischen Einrichtung über opt-out ist das sowieso kaum noch der Fall. Dass sie jetzt automatisch eine ePA haben, haben auch heute noch viele Menschen gar nicht mitbekommen und sind kaum informiert dazu.
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Die Folgen betreffen Ärzte und Therapeutinnen in den Praxen:

„Der Zugang wird digitalisiert, der Weg des Patienten vorstrukturiert, Entscheidungen werden vorbereitet, bevor wir den Menschen überhaupt gesehen haben. _"Der Patient kommt nicht mehr einfach. Er wird geleitet“_, schreibt Dieter Adler vom Deutschen Psychotherapienetzwerk in seinem Newsletter. Und spitzt schließlich zu:

_„Wir werden nicht weniger gebraucht, aber wir werden anders gebraucht. Nicht mehr primär als diejenigen, die verstehen, sondern als diejenigen, die funktionieren. Wenn eine digitale Ersteinschätzung bereits festgelegt hat, wie dringlich etwas ist, welche Versorgungsform ‚passt`, dann ist das kein neutraler Startpunkt mehr. Es ist ein Vorgriff auf unsere Arbeit“_:

DPNW-Newsletter vom 10.04.2026 Link


ENDE EINES FREIEN BERUFS

Die grundlegenden Änderungen betreffen aber nicht nur Psychotherapie, sondern die medizinische Versorgung insgesamt. Von „freiberuflicher“ Arbeit kann dann keine Rede mehr sein. Dies umso mehr, wenn wir zunehmend auch die Terminhoheit abgeben sollen.
Wenn das aber, wie offenbar gewünscht, einen Großteil der zur Verfügung stehenden Termine betrifft, bleibt nur ein kleiner Teil für den „Offliner" Rest übrig - der aber selbst nicht „klein" ist. Der dürfe dann in der Praxis oder am Telefon um die „Resttermine“ kämpfen, kritisiert Silke Lüder, stv. Vorsitzende der Freien Ärzteschaft.

Das betrifft vor allem Menschen mit geringer digitaler (Gesundheits)Kompetenz, also alle ohne neuestes Smartphone oder ohne die Kompetenzen, damit umzugehen, oder Menschen, die nicht lesen und schreiben können, oder die Sprache nicht können, ebenso mehrfach chronisch Erkrankte oder sozial benachteiligte Menschen.


UMFASSENDE GESUNDHEITSDATENINFRASTRUKTUR

Zu der im Februar von Nina Warken vorgelegten Digitalisierungsstrategie
schreibt Daniel Leisegang von netzpolitik.org:
_„Darin betont die CDU-Ministerin, die Patient:innensouveränität stärken zu wollen. Tatsächlich aber will sie eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufbauen. Nutznießer sind Forschung und Pharma-Unternehmen. Die Rechte der Patient:innen bleiben auf der Strecke“_:

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Im Einzelnen sieht das so aus:

Die Daten aus der ePA fließen bald ans Forschungsdatenzentrum, es soll „Innovationsmotor“ werden. Seine Arbeit hat es nach langen Vorbereitungen im Oktober 2025 aufgenommen. Es ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt und untersteht damit dem Bundesgesundheitsministerium. Es ist somit staatlich – und nicht unabhängig.
Der Chef des BfArM spricht laut netzpolitik.org bereits davon, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ sei. Mit den vorliegenden Daten könnten Forschende dann umfassende „Lifecycle-Beobachtungen“ durchführen – „eine
Real-World-Überwachung also, die klassische klinische Prüfungen so nicht abdecken können“.
Geplant ist ja auch eine Verknüpfung mit unzähligen Registerdaten sowie Genomdaten. Die neuen Gesetze dienen auch der Anpassung an die Anforderungen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS).


„PRODUKT MENSCH“


Das „Produkt Mensch“, von dem der Medizinhistoriker Prof. Paul U. Unschuld schon 2008 mit Blick auf die zunehmenden Interessen der Gesundheitsindustrie gesprochen hatte, findet hier in der Verwendung seiner Daten seine konsequente Weiterentwicklung. Er hatte damals schon vor der E-Card, dem damals noch geplanten Datenspeicher, gewarnt:
_„Hier werden sensible Daten über jeden einzelnen Menschen erhoben – Daten im Zustand seiner Schwäche – und zur Verfügbarkeit an Politiker und Investoren übergeben.“_

Was sagt er heute zu seiner damaligen Einschätzung? Er schreibt auf
Anfrage in einer Mail:
_„Die elektronische Krankenakte ermöglicht es, zentrale Daten zu erfassen, wer wann welche Medikamente verschreibt und für wen, und wie man dieses Verhalten beeinflussen kann. Das klingt jetzt sehr provokativ, aber diesen Eindruck habe ich nicht zuletzt auch auf Grund
vieler Reaktionen auf mein Buch _[„Ware Gesundheit. Das Ende der
klassischen Medizin“, 2014]_ gewonnen. Seit 2015 habe ich mich mit dieser Materie nicht mehr befasst. Es wäre der Kampf gegen Windmühlen. Die Entwicklung ist unaufhaltsam. Mehr kann ich dazu gar nicht sagen.“_

Und dem ist auch nicht viel hinzuzufügen. Die älteren Kolleginnen und Kollegen planen ihre Praxisabgabe, dies zunehmend vorzeitig, in der Hoffnung, bald mit all dem nichts mehr zu tun haben zu müssen. Die jüngeren werden in das „neue Normal“ hineinwachsen. Ob aber kranke
Menschen durch all die neuen digitalen tools gesünder werden, ist zu bezweifeln.

Denn wir werden kaum Dinge technisch lösen können, wo menschliches Nach- und Mitdenken – und auch Mitfühlen – gefragt sind, in Anamnese, Diagnostik und Therapie. Verlassen wir uns zu sehr auf ePA und KI (die uns bald schon über die Praxisverwaltungssysteme
wissenschaftlich fundierte Hinweise geben soll - wodurch noch häufiger
als heute schon im unpassendsten Moment etwas am Computer aufploppen wird ...), übersehen wir umso leichter etwas. Nämlich das, worauf uns die Technik nicht hingewiesen hat. Und das, was nicht in der ePA steht.


KOSTENEINSPARUNGEN? KAUM!

„Gesünder“ werden dadurch nur IT-Konzerne und andere Unternehmen. Die erhofften Kosteneinsparungen durch Digitalisierung im Gesundheitswesen wird es mit all diesen neuen tools und KI-Erweiterungen auch nicht geben. Die teure Technokratie, wie wir sie auch anderweitig im Gesundheitswesen kennen, wird nur noch mehr vorangetrieben. Dafür brauchen wir dann eben wieder schmerzhafte Sparpakete, wie sie ebenso gerade geplant werden. Und bei den Psychotherapeuten mit dem 4,5%-Rasenmäher schon durchgezogen wurden.

Mit nachdenklichen Grüßen - und Verweis auf das P.S. unten
Ihr Andreas Meißnerfür das BfDS

P.S. ZUR ABRUNDUNG:
Studien des BSI zeigen erhebliche Lücken in den IT-Systemen im Gesundheitswesen:
Link

Und: „Spektrum der Wissenschaft“ meldet, dass Datensicherheit jetzt schon früher als gedacht durch Quantencomputer bedroht werden könnte:
Link
(zur Genderfrage: gemeint sind immer Personen jeden Geschlechts!)

- Hier können Sie die Flyer in deutscher und englischer Sprache
herunterladen. Diese Vorlage können Sie zum Ausdrucken oder auch für eine Bestellung
in einer Online-Druckerei verwenden. Wir haben dazu die Flyer auch mit
Schnittmarken versehen. Leiten Sie gerne den Link an Bekannte, Kolleginnen und Kollegen weiter!
Flyer herunterladen! Link

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Quelle: 71. Newsletter - Gesundheitsdaten in Gefahr -- Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht