
Foto: H.S.
13.03.2026 - von Horst Debusmann
Das Hessische Finanzministerium wird von Staatsminister Professor Dr. R. Alexander Lorz geleitet. Der Direktversicherungsgeschädigte, Horst Debusmann, wandte sich an Professor Lorz, weil er eine Frage zum staatlichen Betrug an seiner privat finanzierten Altersvorsorge hat.
Die private Altersvorsorge beruht auf einer VEREINBARUNG über die Umwandlung von Barlohn in einen „Anspruch auf Verschaffung von Versicherungsschutz“ durch den Abschluss einer betrieblichen Direktversicherung im Sinne von § 1 BetrAVG und über die Zahlung von Beiträgen zu dieser Versicherung ohne Rentenwahlrecht (Anhang).
Zusätzliche finanzielle Belastungen dürfen dem Arbeitgeber daraus jedoch nicht erwachsen.
Ihr Schlussfolgerung bedeutet, dass ich mir aus meinem Ersparten selbst eine Betriebsrente bezahle. .
Wir haben nichts umgangen, der Gesetzgeber hat mit der Änderung/Ergänzung im neugefassten § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (nF) lediglich einen bis Ende 2003 gesetzlich zulässigen Umgehungstatbestand der Verbeitragung von Kapital-Abfindungen ab 2004 beenden wollte, die zwischen AN und AG noch kurz vor Renteneintritt vereinbart wurden und dann ab Renteneintritt nicht der Verbeitragung unterlagen. Ab 2004 musste dann jede Kapital-Abfindung verbeitragt werde, egal ob noch vor oder erst nach Renteneintritt vereinbart. Nur das war das Ansinnen des Gesetzgebers.
Wir haben keine Kapital-Abfindung,
ist das so schwer zu begreifen? Selbst mein appellieren an den gesunden Menschenverstand war schon zu viel verlangt.
Vielleicht hilft ein Rückblick in die BT-Drucksache 15/2472, 15. Wahlperiode – 97. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 ab Seite 8731:
Zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Versorgungsbezügen durch das GKV-Modernisierungsgesetz rückgängig machen, dort …
Offenbarungseid vom Pflichtgefühl unserer Abgeordneten, nachlesbar am Ende meiner Zeilen***. Moral und Verantwortung auf dem Tiefpunkt.
Sie verweisen auf die Antwort von Herrn Simon vom 17.06.2025, inhaltlich die Rückmeldung aus dem BMG. In meiner Antwort hierzu am 22.06.2025 erwiderte ich zur Behauptung:
• Voller Beitragssatz auf alle Versorgungsbezüge ( haben wir nicht !!! )
• Beitragspflicht bei Kapitalabfindung ( haben wir nicht !!! )
Hatten Sie die Expertise …
„Die Rentenversicherung, Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V.“ gelesen?
Dort unmissverständlich die Fakten …
Wir sind keine Betriebsrentner,
„Voraussetzung einer Entgeltumwandlung ist stets, dass ein Anspruch auf künftiges Arbeitsentgelt herabgesetzt wird. Erfolgt die Finanzierung aus bereits fälligem Nettoarbeitslohn oder sonstigen Eigenmitteln des Arbeitnehmers, liegt keine Entgeltumwandlung im Sinne des § 1 Abs.2 Nr.3 BetrAVG vor.“
,Die reine Beitragszahlung aus Nettoentgelt, die der Arbeitgeber nur weiterleitet, ist keine Entgeltumwandlung, sondern privates Sparen unter Nutzung des Arbeitgebers als Zahlstelle."
mit dem Resümee:
Wenn ein System zu offensichtlich unbilligen Ergebnissen führt, muss das Recht korrigiert werden - nicht das Unrecht fortgeschrieben.
Ich habe kein Verständnis, dass immer noch „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden, gesetzwidriges Handeln „schöngeredet“ wird. Pacta sunt servanda gilt nicht mehr, Bestands- und Vertrauensschutz abgeschafft, Rechtsstaat ade. Und man wundert sich immer noch, dass ehemalige Wähler in Scharen davonlaufen ???
In der Offenbach-Post vom 11.03.2026 eine auch auf uns passende Antwort Ihres MdL-Kollegen Bernd-Erich Vohl (AfD!) in dessen Eigenschaft als Haushaltsauschussvorsitzender des Hessischen Landtags …
„Mut zur Wahrheit, … Wie lange soll der Bürger noch ausgepresst werden?“
Diese Blockade (will oder kann man es nicht verstehen?) ruft immer mehr Wut- und Protestwähler zum Handeln, siehe Schreiben eines CDU-Abgeordneten vom 18.05.2021 an Ihren Kanzlerkandidaten Armin Laschet (Anhang), wurde nicht beantwortet. Ignoranz selbst in den eigenen Reihen!
Um aktuell zu bleiben, beigefügter Kommentar vom 12.03.2026 RN-Dortmund (Anhang)
… Wer sich fragt, warum viele das Vertrauen in Staat und Politik verloren haben, hat hier ein perfektes Beispiel vor sich. Menschen werden immer wieder ermahnt, für ihr Alter vorzusorgen. Und dann erleben Millionen, die genau das getan haben, dass sich der Staat an ihrem Ersparten bedient. Egbert Lohrmann sagt, er habe so 15.000 Euro verloren. Ein Skandal (>>> Anlage Irmer an Laschet).
Mit freundlichen Grüßen zum Nachdenken
Horst Debusmann
Direktversicherungsgeschädigter
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