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Software in Arztpraxen muss Gesundheitskarte einlesen Können

01.01.2015 - von H.S.

1.1.2015:
Seit dem 1. Januar 2015 musste die Software für die Verwaltung in den Arztpraxen nach dem Willen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung so umgestellt werden, dass nur noch die elektronische Gesundheitskarte eingelesen werden kann. Da lohnt ein Blick auf die Damen und Herren, die in der Firma Spitzenpositionen besetzen, welche für die "Technik" der elektronischen Gesundheitskarte verantwortlich sind. Versammelt sind sie alle in der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte m.b.H. (Gematik) Link Hauptgeschäftsführer seit 2012 ist Professor Dr. Arno Elmer. Er lehrt als Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management in Nürnberg und Berlin u.a. Gesundheits- und Sozialmanagement, Controlling und Projektmanagement. An der FOM ist er des weiteren auch noch wissenschaftlicher Leiter der Forschungsgruppe eHealth. In die Gematik als sogenannte Spitzenorganisation werden VertreterInnen sogenannter Leistungserbringer und Kostenträger des Gesundheitswesen entsandt. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist z.B. Dr. Thomas Kriedel, seines Zeichens Bevollmächtigter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Seine Stellvertretung übernimmt Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Aus der Geschäftsführung der Bundesärztekammer (Dezernat Telemedizin und Telematik) kommt Dipl.-Volkw. Norbert Butz. Die Interessen der Bundeszahnärztekammer vertritt Jürgen Herbert, die des Deutschen Apothekerverbands Dr. Hans-Peter Hubmann. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wird von Georg Baum repräsentiert, und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat als Gesellschafter Dr. Andreas Gassen delegiert. Als Lobbyist der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ( nicht verwechseln mit Bundeszahnärztekammer), fungiert Dr. Günther E. Buchholz. Und alle zusammen lassen kräftig an der eHealthisierung des Gesundheitssystems arbeiten. Aber wie heißt es so berühremd auf der Webseite der Gematik: "Im Vordergrund der Arbeiten stehen stets die Interessen der Patienten im Sinne des Datenschutzes und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Versicherten." Das zur Zeit als Entwurf vorliegende eHealthgesetz zwingt Ärzte bekanntlich zur Preisgabe der Daten ihrer Patienten! Wie sich das mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht verträgt???

Quelle: diverse