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21.10.2025 - von Reza Schwarz
Stigmatisierung, Echtzeitüberwachung und Repression gehen Hand in Hand
... Anfang Juli 2025 wurde bekannt, dass das hessische Landeskriminalamt Daten von über 1.600 Menschen ausgewertet hat, bei denen in der Datenbank der Marker für "Psychische- und Verhaltensstörung" (PSYV) gesetzt wurde. Laut einem Bericht von netzpolitik.org schreibt das hessische Innenministerium auf Anfrage, dass die Taskforce die Datensätze der betroffenen Personen hinsichtlich einer "bestehende(n) Gefahr" oder eines "bestehende(n) Risiko(s) zur Begehung einer schweren Gewalttat" bewertet hat. ...
Carsten Linnemanns Forderung nach einer zentralen Erfassung für psychisch erkrankte Gewalttäter, war keine übertriebene Einzelforderung eines CDU Hardliners in einem morgendlichen Telefoninterview, sondern spiegelte lediglich die Haltung der Ständigen
Innenministerkonferenz (IMK) wider: Weil in der [?] jüngsten Vergangenheit oftmals Personen mit psychischen Auffälligkeiten als Täter in Erscheinung getreten sind [?], müssen personenbezogene Verhaltensmuster und potentielle Risiken rechtzeitig erkannt, analysiert und bewertet werden.
Die IMK ist sich einig, dass es hierzu eines gezielten und ganzheitlichen Ansatzes bedarf und eine bundesweite Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und ggf. Ausländerbehörden sichergestellt sein muss. [?] Um ausreichende Handlungsmöglichkeiten für eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, ist zu prüfen, wie die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten insbesondere nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKGen) der Länder angepasst bzw. erweitert werden können. Darüber hinaus ist zu prüfen, wie den Sicherheitsbehörden ein Zugriff auf gefährdungsrelevante Erkenntnisse zu psychisch Erkrankten bzw. eine Abfrage dieser Informationen ermöglicht werden kann.15
Dieser Beschluss von Ende Januar, der Patient*innen- und allgemeine Menschenrechte bis zur Unkenntlichkeit zerstört, blieb weitestgehend unbeachtet. ....
Die drohende Ausweitung der totalen Institution Psychiatrie in den privaten Bereich der Betroffenen hinein tritt auch die Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland 2009 selbst ratifiziert hat, mal wieder mit Füßen.
In einer Staatenprüfung Deutschlands hinsichtlich der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention kritisierte die UN 2023, dass die BRD an menschenrechtsverletzenden Praktiken wie der Verwendung von physischen und chemischen Beschränkungen, Isolationsmaßnahmen und anderen schädlichen Praktiken, insbesondere in Pflege-und Integrationshilfeeinrichtungen sowie anderen Einrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen und forensischen psychiatrischen Einrichtungen festhält.18
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