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Berlin: Tagung Armut und Recht

17.11.2025

In Deutschland gelten rund 15 % der Bevölkerung als armutsgefährdet (Der Paritätische Gesamtverband 2025). Armut kann sowohl Ursache als auch Folge von Menschenrechtsverletzungen sein: armutsbetroffene Menschen stoßen beispielsweise auf Hürden bei der politischen Beteiligung, im Zugang zum Recht sowie bei der Verwirklichung ihrer Rechte auf Bildung, Wohnen und Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig begünstigen diskriminierende rechtliche Strukturen und Hürden die Verfestigung von Armut. Eine Pflicht, Armut zu bekämpfen, ergibt sich für den deutschen Staat aus den völkerrechtlich verankerten sozialen Menschenrechten sowie der grundrechtlich festgeschriebenen Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG). In der Armutsbekämpfung ist es aus menschenrechtlicher Sicht notwendig, nationale Rechtssysteme so auszugestalten, dass eine Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft sowohl rechtlich als auch faktisch weder stattfindet noch begünstigt wird, sondern vielmehr aktiv abgebaut wird (unter anderem Art. 2 Abs. 1 UN-Zivilpakt, Art. 2 Abs. 2 UN-Sozialpakt, Art. 21 Abs. 1 EU-Grundrechtecharta).
Themenfelder

Die Tagung widmet sich der Ausgestaltung und Anwendung des nationalen Rechts in Deutschland und dessen Auswirkungen auf armutsbetroffene Menschen. Sie bietet Raum für einen rechtskritischen interdisziplinären Austausch zwischen Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft und weiteren Disziplinen sowie zwischen Praxis und Wissenschaft.


Im Zentrum der Debatte stehen folgende Fragen:

- Welche Versprechen macht das Recht Menschen mit Armutserfahrung – und werden diese eingelöst?

- Welche rechtlichen Regelungen fördern oder verfestigen die Marginalisierung, Exklusion und andere Formen der Diskriminierung von Menschen in Armut?

- Welche Regelungs- und Umsetzungslücken verhindern die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Armutserfahrung?

- Welche Potenziale bietet das Recht zur Bekämpfung von Armut und Klassismus?

- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind notwendig, um Benachteiligungen aufgrund sozialer Herkunft effektiv abzubauen?

Dabei soll ein breites Spektrum an Themenkomplexen und Rechtsbereichen in den Blick genommen werden. Beiträge können sich beispielsweise mit folgenden Themen befassen: Antidiskriminierungsrecht, insbesondere Armut in Verschränkung mit Alter, Behinderung, Geschlecht, Rassismus und anderen Ungleichheitsdimensionen, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Bau- und Planungsrecht, Bildungsrecht, Erbrecht, Jugendhilferecht, Mietrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Steuerrecht, Sozialleistungs- und -versicherungsrecht, soziale Grund- und Menschenrechte im deutschen Recht, Strafrecht sowie Zugang zum Recht.
Einreichung von Beiträgen

Wenn Sie Interesse haben, mit einem eigenen Beitrag an der Tagung teilzunehmen, senden Sie uns ein Abstract (max. 700 Wörter) bis zum 20.08.2025 mit dem Betreff „Abstract: Tagung Armut und Recht“ an armut-recht(at)dimr.de. Die Rückmeldung erfolgt zum 29.08.2025. (Der Aufruf ging erst am 5.9.2025 bei der Redaktion ein!!!)

Bei Annahme wird eine schriftliche Ausarbeitung eines Kurzbeitrags (maximal 5.000 Wörter) bis zum 20.10.2025 erbeten.
Jeder Beitrag wird auf der Tagung durch einen Wissenschafts- und/oder Praxiskommentar eingeführt und im Plenum diskutiert. Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie sich an der gesamten Tagung aktiv beteiligen.
Eine Open-Access-Publikation der Tagungsbeiträge ist geplant. Die überarbeiteten Texte sind bis zum 31.01.2026 einzureichen.

Teilnahme

Die Tagung wird in Präsenz in Berlin stattfinden. Ein Tagungsbeitrag wird nicht erhoben.
Ein Budget für Reise- und Unterkunftskosten steht zur Verfügung. Wir bitten darum, vorab zu prüfen, ob eine Kostentragung über die eigene Institution oder aus privaten Mitteln möglich ist, um mehr Plätze für Personen zu ermöglichen, deren finanzielle Situation die Teilnahme erschwert. Bitte geben Sie in der Bewerbung an, ob und in welcher Höhe Sie eine Kostenübernahme benötigen.
Teilnehmende, die eine Kinderbetreuung während der Tagung wünschen, wenden sich bitte vorab an armut-recht(at)dimr.de.
Die Räume sind rollstuhlgerecht. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie weitere Unterstützungsbedarfe haben. Angemessene, mit der Veranstaltung verbundene Vorkehrungen treffen wir für Sie gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Ansprechpersonen:

Dr. Lê Phan-Warnke (sie/ihr), Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, armut-recht(at)dimr.de
Dr. Tanja Herklotz (sie/ihr), Forschungsgruppe Recht und Steuerung im Kontext sozialer Ungleichheiten, Wissenschaftszentrum Berlin, armut-recht(at)dimr.de
Rojin Saremi (sie/ihr), Wissenschafliche Mitarbeiterin, Deutsches Institut für Menschenrechte, armut-recht(at)dimr.de

In Kooperation mit
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.


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