Belgien - 20.10.2006
In Belgien wird in Kürze eine Datenbank angelegt, die alle privaten Verfügungen zur aktiven Sterbehilfe für Ärzte zugänglich macht.
Euthanasie ist in Belgien seit 2002 erlaubt! Der Patient muss beim Verfassen seiner Verfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
Der Brüsseler Palliativmediziner, und Vorsitzende des Belgischen Kontrollgremiums, Wim Distelmans, klagte darüber, das viele Patienten in Belgien Sterbehilfe in Anspruch nähmen, wenn es noch gar nicht nötig sei.
Distelmans nannte als Beispiel Demenzpatienten.
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