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09.05.2025
Bundesminister die ihr Amt abgeben müssen, steht ein sogenanntes Übergangsgeld zu. Das erhalten sie ab dem Zeitpunkt, an dem ihre Amtsbezüge aufhören. Für jeden Monat im Amt erhalten sie einen Monat lang Übergangsgeld in Höhe von 17.900 Euro und das für mindestens sechs Monate und höchstens 24 Monate lang.
In den ersten drei Monaten entspricht das Übergangsgeld in voller Höhe dem Ministergehalt des Amtsgehalts plus des sogenannten Ortszuschlags. Nach dem dritten Monat werden "nur noch" knapp 9.000 Euro pro ExministerIn aus dem Steuertopf gezahlt. Erhält jemand volle zwei Jahre Übergangsgeld kommen demnach rund 240.000 Euro, also knapp eine viertel Million pro MinisterIn zusammen. Der Bund der Steuerzahler forderte schon vor dem
Regierungswechsel gefordert, Übergangsgeld nur noch für 12 Monate zu zahlen.
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