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27.03.2025 - von Ulli Schauen
Diese spannende juristische Frage könnten Gerichte mit Hilfe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) klären. M sprach mit einem Arbeitsrechtler, der eine Klage von Betroffenen auf Schadenersatz für „nicht aussichtslos“ hält.
Den Beginn des Jahres 2025 hatte sich Walter Ermel anders vorgestellt. Bisher war es den Abteilungen des WDR und den alt gewordenen Freien überlassen, ob sie nach dem Erreichen des offiziellen Rentenalters weiter zusammenarbeiten wollen. Ein Zubrot zur Altersversorgung erarbeiten, ein bisschen kürzertreten, neuen Mitarbeiter*innen beim Einstieg assistieren und vor allem weiter das tun, was ihm im Leben so lieb ist: journalistische Werke für Radio und Fernsehen schaffen. Das war Walters Plan.
Nun aber, nach 35 Jahren journalistischer Arbeit für die Redaktion, soll damit Schluss sein – auf Anweisung von oben. Die ganze Redaktion setzte sich zwar für ihn ein. Sie schickte einen Brief an die Chef*innen. Sie betonten, dass sie den Freien weiter mit Beiträgen beauftragen möchten, aus inhaltlichen Gründen. Aber das Management blieb hart und folgte dem Beschluss der Senderspitze vom Januar 2024: Nur noch in seltenen Ausnahmefällen sollen nur unverzichtbare Freie mit Erlaubnis der Direktion auch im Rentenalter weiter beschäftigt werden können. ...
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