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Das KrankenhausVersorgungsVerbesserungsgesetz: das Gegenteil von gut

Foto: H.S.

23.12.2024 - von Nadja Rakowitz

"Die Krankenhauslandschaft in Deutschland ist dringend reformbedürftig. Für 2024 erwarten
70 Prozent der Kliniken betriebswirtschaftlich ein negatives Ergebnis, vielen von ihnen droht die Insolvenz. Nach 20 Jahren kapitalistischer Ökonomisierung und Konkurrenz durch das DRG-System (Diagnosis Related Groups, diagnoseorientierte Fallgruppen) und nach den Verwerfungen durch die Corona-Pandemie sind die Zustände sowohl für die Patient:innen als
auch für die Beschäftigten so dramatisch, dass es dringend einer »Entökonomisierung« bedarf, einer Rückkehr zur Daseinsvorsorge. Noch besser wäre natürlich eine Revolution.

Beides hatte Gesundheitsminister Lauterbach im Herbst 2022 zu unser aller Überraschung
angekündigt und dann zusammen mit der von ihm eingesetzte Kommission das angeblich
dazu passende Reformkonzept vorgelegt. Die Vorstellung des Konzepts im Bundestag wurde
ziemlich autoritär gerahmt und der Opposition vorgeworfen, dass sie sich anmaße, Kritik zu
üben, wo das doch ein wissenschaftlich erarbeitetes Konzept sei. Was von der Wissenschaftlichkeit der verschiedenen Papiere der Kommission zu halten ist, hat das Bündnis »Krankenhaus statt Fabrik« seitdem für jedes einzelne Papier vorgeführt – ohne allerdings irgendwo gehört oder zur Kenntnis genommen zu werden. Nach verschiedenen Auseinandersetzungen vor allem mit den Landesvertretern, die vom Gesetz her die Krankenhausplanung beanspruchen, kam es im Sommer 2023 zu einem von BMG und Ländern konsentierten Eckpunktepapier, auf dem jetzt das im Oktober im Bundestag verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wesentlich fußt.

Am 22. November 2024 wurde es im Bundesrat beraten. Vor der Tür desselben hatten sich
Vertreter:innen der Bündnisse »Krankenhaus statt Fabrik«, »Klinikrettung« und »Gesundheit
statt Profite« zum letzten Protest formiert. Viele Teilnehmer:innen von den am gleichen Tag in Berlin stattfindenden Konferenzen von ver.di zum Krankenhaus und der Partei Die Linke zur Gesundheitspolitik unterstützten den Protest und forderten die Bundesratsmitglieder auf, für den Vermittlungsausschuss zu stimmen, um so die Reform noch zu stoppen. Vergeblich.

Weil die Strukturvorgaben dieses Gesetzes große Auswirkungen darauf haben, welches
Krankenhaus in Zukunft noch betrieben werden kann, sehen einige Bundesländer darin ihre
grundgesetzlich geregelten Planungsbefugnisse unterlaufen. Sie haben deshalb für die Anrufung des Vermittlungsausschusses (aus 16 Ländervertretern – hauptsächlich den Länderchefs – sowie 16 Bundestagsabgeordneten) gestimmt, aber die Stimmenzahl reichte nicht. Die Krankenhausreform wird also wie geplant Anfang 2025 in Kraft treten.1 Nun könnte es noch eine Klage eines Bundeslands vor dem Bundesverfassungsgericht geben.

Die Absicht des Bundesgesundheitsministers, die Kosten der Umstrukturierung der Krankenhäuser zur Hälfte den gesetzlichen Krankenkassen aufzubürden (Transformationsfonds), ist ein Rechtsbruch und ein politischer Skandal.
1 Bundesrat lässt Krankenhausreform nach Politkrimi passieren, Deutsches Ärzteblatt, 22. November 2024, Link

GKV-Versichertenbeiträge sind nicht dafür da, Transformationsprozesse in der stationären Versorgung zu finanzieren, sie sind allein zur gesundheitlichen Versorgung der Versicherten zu verwenden. Die Gesetzlichen Krankenkassen überlegen deshalb auch, gegen die geplante hälftige Finanzierung des Transformationsfonds gerichtlich vorzugehen.

Was wird die Reform bringen?
..."
weiterlesen Beitrag von Nadja Rakowitz für express 24/12 unter: Link

Quelle: express 12/2024