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Winterthur: Unfallversicherung mit 75 gekündigt

30.09.2006 - von K.W. + HS.

Das Büro gegen Altersdiskriminierung erhielt eine Mail folgenden Inhalts:

Bin seit Jahren bei der "telcon" Versicherung jetzt Winterthur mit der gesamten Familie auf Unfall versichert. Nur auf Todesfall. Werde 2007 im Januar 75 Jahre und deshalb gekündigt. Sie bieten ungünstige neue Versicherung an, die unsinnigerweise auch Invalitität beinhaltet. Sicher mit dem Ziel das ich ablehne.

Fazit: Das ist Altersdiskriminierung durch die Firma Winterthur. In §19 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes heißt es: Eine Benachteiligung wegen des Alters, die eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand hat, ist unzulässig.

Doch jetzt kommt`s.
In Paragraf 20, der darüber Auskunft gibt, wann unterschiedliche Behandlungen zulässig sind, wird die Beduetung des schlichten Satzes im Hinblick auf die Versicherungswirtschaft näher definiert. Dort steht geschrieben:

Eine unterschiedliche Behandlung ist laut § 20 Abs. 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen.

Zu deutsch: Versicherungskunden können dann wegen ihres Alters diskriminiert werden, wenn es versicherungsmathematisch zu begründen ist. Und da sicher nicht wenige Versicherungsmathematiker bei Versicherungen beschäftigt sind, wird wohl einer eine versicherungsmathematische Finesse kennen, die zur Begründung von Altersdiskriminierungen taugt, oder?

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2395
Quelle: Mail an die Redaktion

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