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Kabinett beschließt Pflegefachassistenzausbildung

Foto: H.S.

05.09.2024 - von Hanne Schweitzer

Die Namen wechseln, die Arbeit am Menschen bleibt. Sie heißen Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Pflegefachfrau, Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
Die, die ihnen zuarbeiten, heißen hierzulande PflegehelferInnen- bzw. PflegeassistentInnen. Diese Ausbildung ist auf die Zielgruppe von Hauptschülern ausgerichtet.

Fortan sollen sie nun aber Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent oder Pflegefachassistenzperson heißen, eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung von 18 Monaten durchlaufen, insbesondere für Menschen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.

Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.

Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Das sieht der Entwurf für ein Pflegefachassistenzgesetz vor, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die aktuell 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden nach der Verabschieddung durch den Bundestag ungültig. Die Hoffnung ist, dass "ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege entsteht - von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor – und perspektivisch auch auf Master-Niveau.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus ist des Lobes voll. Das ist "eine sehr gute Nachricht für alle, die pflegen, gepflegt werden oder einmal gepflegt werden müssen. Mit dem Gesetzentwurf schaffe die Bundesregierung nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz einen weiteren strategischen Baustein für die professionelle Pflege. ... Wir beschleunigen außerdem das Tempo und schaffen mehr Flexibilität, um dem Bedarf an mehr Pflegekräften gerechter zu werden." Im November 2023 gab es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 5,4 Millionen der Pflege bedürfender Menschen. Insgesamt arbeiten hierzulande 1,7 Mio. Pflegekräfte. 62 Prozent bzw. 1,1 Mio. haben davon eine Pflegefachausbildung. 30 Prozent bzw. 515.000 Beschäftigte sind Pflegehilfskräfte, von denen aktuell nur rund 343.000 Beschäftigte eine Ausbildung in einem Pflegehelfer- oder -assistenzberuf oder in einem anderen Beruf haben."

„Gute und bezahlbare Pflege für alle gibt es in Deutschland nicht mehr“, sagt Thomas Greiner, der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), der sich als praxisorientierte Interessenvertretung der Altenpflegewirtschaft bezeichnet.
Vor allem an Fachpersonal fehlt es heute und wird es in Zukunft fehlen. Greiner: "Es muss uns gelingen, mit weniger Fachpersonal mehr Menschen zu versorgen."

Das Ausbildungsniveau der Pflegeberufe wird weiter abgesenkt. Kein Wort verliert die Koalition über das aktuelle Positionspapier des Bundesverbands Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS): „Seit Jahren herrscht an Pflegeschulen ein erheblicher Mangel an qualifiziertem Lehrpersonal, der sich aufgrund der Altersstruktur der Kollegien in den kommenden Jahren noch verschärfen wird. Schon jetzt können freiwerdende Stellen kaum noch nachbesetzt werden. Den meisten Schulen ist es dadurch nicht möglich, ihre Ausbildungskapazitäten bedarfsgerecht zu erhöhen; sie müssen teilweise sogar Ausbildungsplätze abbauen und Ausbildungsinteressierte abweisen“.

Gesundheitsberufe in der EU, 2021: Link

flegenotstand: Würde eine späte Anerkennung der DDR-Fachkräfte helfen?

Das Qualifikationsniveau des DDR-Gesundheitspersonals war sehr hoch. Nach der Wende wurden aber viele aus ihrem Beruf gedrängt oder in prekäre Arbeitsverhältnisse gezwungen. Beitrag von Dagmar Möbius vom 28.08.2024 für die Berliner Zeitung unter: Link

Quelle: Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium, AGVP, BLGS