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Check 24 wird Altersdiskriminierung vorgeworfen

Foto: H.S.

02.07.2024 - von Niklas Wirminghaus + Caspar Tobias Schlenk , Hanne Schweitzer

Check24 ist ein großes deutschsprachiges Online-Vergleichsportal. Check24 sieht sich mit Vorwürfen von Altersdiskriminierung konfrontiert. Wie FinanceFWD am 1. Juli gemeldet hat, besagt ein internes Dokument vom April 2024, aus der Human Resources Abteilung des Münchner Konzerns mit dem Titel „2×2 Recruiting Guideline für PM, IT & Data Science“, dass nur noch Entwickler, ITler und Produktmanager mit höchstens zwei Jahren Berufserfahrung eingestellt werden sollen. Wer mehr Berufserfahrung mitbringe, werde „von HR im Screening aussortiert“.

Retro ist in

Intern etablierte Altersgrenzen bei Bewerbungsverfahren sind nichts Neues. Das hatten wir schon in Zeiten, als von Vergleichsportalen noch niemand etwas wusste. Bewerbungsunterlagen wurden schon im vergangenen Jahrhundert nach dem Alter sortiert. Auch vor der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 2006 war das hierzulande gang und gäbe.

Wer aber nun hoffte, durch das Gesetz habe sich die Einstellung der Einstellenden zum Lebensalter potentieller Mitarbeiter und damit auch ihre Einstellungspraxis geändert, liegt falsch. Über 50Jährige werden selten eingestellt und über 30Jährige, wie das Beispiel Check 24 zeigt, auch nicht. In der Guideline werden keine Personen genannt. Aufgezählt wird nur, was nach zwei Jahren Berufserfahrung bei Check24 zu tun ist: PM, IT, Data Science.

Die Ausarbeitung und Verabschiedung der "Recruiting Guideline" durch das HR Management von Check24 ist sicher nicht mit Unkenntnis der Gesetzeslage zu erklären. Das Gesetz wird bekannt sein, ist aber nicht von Interesse.

*FAZ: Auswertung Jobangebote 23.4.05 Link

Quelle: financefwd.com