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EU-Kommission plant: Führerscheinprüfungen für 70 + alle fünf Jahre

Foto: H.S.

13.03.2023 - von Hanne Schweitzer

Die Europäische Kommission plant, dass ein Führerschein in der EU nach 15 Jahren seine Gültigkeit verliert und neu beantragt werden muss. Eine Extrabehandlung ist für SeniorInnen vorgesehen. Alle ab 70 sollen alle fünf Jahre zu einem Fahrtest erscheinen und ihre Fahrtauglichkeit nachweisen. Behörden sollen die Möglichkeit erhalten, bei Zweifeln an der Fahrtüchtigkeit medizinische Untersuchungen anordnen zu können oder „andere, spezifische Maßnahmen“ wie Auffrischungskurse und Schulungen.

Die altersdiskriminierende Idee ist nicht auf dem Mist der EU gewachsen. Sonderregeln für über 70- 75- oder 80Jährige gibt es in Kalifornien, Irland, Kanada, Australien, Großbritannien und Japan um nur einige zu nennen. Die geringste Altersdiskriminierung beinhalten die Regularien in Kalifornien. Sie bringen den Straßenverkehrsämtern aber dafür die meisten Einnahmen. In Kalifornien muss JEDER Autofahrer alle fünf Jahre seinen Führerschein erneuern lassen. Senioren in Großbritannien müssen alle drei Jahre zum Test antreten. Weitere Vorschriften in diversen Ländern betreffen den Datenaustausch zwischen Straßenverkehrsämtern, Ärzten und Versicherungen.

Ein weiteres Land, dessen Ideen auf die EU-Kommission anregend gewirkt haben dürfte, ist das Land mit der weltweit zweitältesten Bevölkerung, wo es aber trotzdem kein Gesetz gibt, das Altersdiskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen verbietet: Deutschland.
Hier wurde 2017 vom Deutschen Verkehrsgerichtstag eine sogenannte Empfehlung zur Überprüfung der Führerscheine für Ältere verabschiedet: "Es gibt Hinweise darauf, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. Politik und Forschung sind aufgefordert, zeitnah die notwendige Datengrundlage hinsichtlich der Risikoabschätzung zu schaffen. Für die Einführung genereller, obligatorischer und periodischer Fahreignungsüberprüfungen." Es soll deshalb niemand der Verantwortlichen so tun, als ob ihn oder sie der Vorschlag der EU-Kommission überrascht.
"Verkehrsgerichtstag Goslar 2017, Senioren im Straßenverkehr[/b] Link Und: Fahrtests für über 75.jährige Autofahrer: Thema beim Verkehrsgerichtstag Link

Der Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Udo Schiefner, warnt in der Rheinischen Post vom 9.3.23 vor einer pauschalen Benachteiligung Älterer durch den Vorschlag der EU-Kommission. Er erwarte „vom Verkehrsministerium einen Vorschlag zu einer gangbaren und wasserdichten Regelung, die wir dann im Ausschuss intensiv erörtern werden“, so Schiefner. Bei der Umsetzung dürfe keine Diskriminierung entstehen. Und was ist mit dem Datenschutz?
Der ADAC in einem Beitrag zum Thema am 6.4.2023 mit der Überschrift: "Ärger um EU-Pläne: Müssen Rentner bald zum Fahrtauglichkeits-TÜV?" Die wage Stellungnahme zur Idee der Kommission ist im letzten Satz so zusammengefasst: "Bei Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnissen kann die Führerscheinbehörde nur in begründeten Fällen eine Überprüfung anordnen. Das bestehende – so genannte anlassbezogene – System für Testverfahren hält der ADAC für ausreichend und betont, dass der Anlass nicht allein das Alter sein kann." unter: Link

Quelle: diverse